Rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 werden Beiträge für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und öffentlichen Wegen nicht mehr erhoben. Beitragszahler, die im Zeitraum zwischen Januar 2014 und dem 31. Dezember 2017 noch zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen und durch diese in unzumutbarer Weise belastet wurden, sollen durch den Freistaat finanziell entlastet werden.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung informierte Bürgermeister Albert Nickl über diese gesetzliche Neuregelung im Kommunalabgabengesetz. Über die Mittelverteilung für Härtefälle entscheide eine eigens eingerichtete unabhängige Kommission. Ausgestattet mit einmalig 50 Millionen Euro gilt diese Regelung allerdings nur bis 31. Dezember 2019, gab der Bürgermeister bekannt.
Als Betroffene identifizierte der Gemeindechef mit Blick auf vergangene Straßenbaumaßnahmen Anwohner der Kreisstraßen-Ortsdurchfahrten in Tremmersdorf und Münchsreuth. Eine Beitragspflicht löste die Errichtung von Gehwegen und Straßenleuchten aus. Allerdings gebe es nur Erfolgsaussichten für teilweise Rückzahlungen in unzumutbaren und übertriebenen Härtefällen, räumte Albert Nickl ein. Als Beispiel nannte er eine Zahlungsverpflichtung von mindestens 2.000 Euro. Auch das zu versteuernde Einkommen spiele eine Rolle.
Zu den maßgeblichen Kriterien und Antragsmodalitäten verwies der Bürgermeister auf einen Flyer des Bayerischen Staatsministeriums des Innern. Nickl kündigte zudem für die Betroffenen in Tremmersdorf und Münchsreuth eine schriftliche Information zu den wesentlichen Inhalten der Härtefallregelung an, erinnerte an die einzuhaltenden Antragsfristen und verwies auf Detailinformationen des Innenministeriums im Internet unter www.strabs-haertefall.bayern.de













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