Hof an der Saale
02.11.2020 - 18:56 Uhr

Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl für Fahrer von "Geisterzug"

Ungebremst rollte im August 2019 ein Zug mehr als 80 Kilometer ungebremst durch die Oberpfalz. Nun soll der Lokführer eine Strafe zahlen.

Der Güterzug rollte kurz hinter Nabburg in der Gemeinde Stulln im Landkreis Schwandorf aus. Bild: Josef Schießl
Der Güterzug rollte kurz hinter Nabburg in der Gemeinde Stulln im Landkreis Schwandorf aus.

Für den Lokführer eines "Geisterzuges" hat die Staatsanwaltschaft Hof beim Amtsgericht Wunsiedel den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Der Mann soll demnach 3750 Euro zahlen, wie die Behörde am Montag mitteilte. Der Güterzug war im August 2019 auf mehr als 80 Kilometern ungebremst durch die Oberpfalz gerollt. Zu einem Unfall kam es nicht.

Laut Staatsanwaltschaft war der mit Baumstämmen beladene Güterzug einer österreichischen Transportgesellschaft vom tschechischen Eger aus nach Wiesau im Landkreis Tirschenreuth unterwegs. In Schirnding (Landkreis Wunsiedel) wurde dem Triebfahrzeug wegen einer Störung ein zweites Triebfahrzeug vorangesetzt. Dabei habe der Zugführer die Hauptluftleitungen der beiden Triebfahrzeuge nicht gekuppelt. Den Ermittlern nach hatte der Mann seine Sorgfaltspflicht nicht erfüllt und fahrlässig gehandelt.

Die angehängten Güterwaggone hatten danach keine Bremswirkung mehr. Der Zug wurde nur noch durch das vorangekoppelte Ersatztriebfahrzeug gebremst - was angesichts des hohen Gewichtes des Zuges nicht ausreichte. Im Zielort Wiesau kam der Zug nicht zum Stehen und rollte bis Schwarzenfeld (Landkreis Schwandorf) weiter. Es habe akut die Gefahr bestanden, dass der Zug entgleise, so die Staatsanwaltschaft.

Die Dienststellenleiter sämtlicher Bahnhöfe entlang der Strecke hätten schnell reagiert und die Haltesignale für den Güterzug auf Grün gestellt, so dass dieser freie Fahrt hatte und es zu keinem Unglück kam. Der Zug entgleiste letztlich nicht, es wurde niemand verletzt. Der Schaden an dem Zug betrug rund 125 000 Euro. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig

Oberpfalz27.08.2019
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