Stadlern
29.12.2019 - 13:17 Uhr

Holler wird Ehrenbürger der Gemeinde Stadlern

Ehrung für Altbürgermeister - Grundsteuer A beträgt künftig 390, Grundsteuer B 360 Prozent und Gewerbesteuer 340 Prozent

Vor der Gemeinderatssitzung gratulierte das Gremium mit Bürgermeister Gerald Reiter (Dritter von links) Altbürgermeister Günther Holler, hier mit seiner Frau Rita, offiziell zu seinem 70. Geburtstag. Mit der Ernennung zum Ehrenbürger würdigten Bürgermeister und Gemeinderäte Hollers Engagement für die Grenzgemeinde. Bild: mmj
Vor der Gemeinderatssitzung gratulierte das Gremium mit Bürgermeister Gerald Reiter (Dritter von links) Altbürgermeister Günther Holler, hier mit seiner Frau Rita, offiziell zu seinem 70. Geburtstag. Mit der Ernennung zum Ehrenbürger würdigten Bürgermeister und Gemeinderäte Hollers Engagement für die Grenzgemeinde.

Eine offizielle Gratulationscour gab es vor Beginn der Sitzung des Gemeinderats: Bürgermeister Gerald Reiter und die Ratsmitglieder beglückwünschten Altbürgermeister Günther Holler nachträglich zu seinem 70. Geburtstag. Zudem hat der Gemeinderat die Leistungen von Reiters Amtsvorgänger für die Grenzgemeinde mit der Ernennung zum Ehrenbürger gewürdigt.

Die Beschlussfassung über die Änderung der Hebesätze für die Realsteuern stand als erster Punkt auf der Tagesordnung bei der letzten Sitzung des Gemeinderates in diesem Jahr. Aktuell sind für die Berechnung der Grundsteuern A/B sowie für die Gewerbesteuer jeweils 330 Prozent die Grundlage. Im Blick auf die Finanzen der Kommune und die Investitionen sahen es Bürgermeister und Gemeinderäte erforderlich, diese Sätze nach oben anzupassen. Empfehlungen dazu gab es seitens der Rechnungsprüfung und von VG-Kämmerin Lisa Biegerl. Wie bei der Sitzung im November vorgeschlagen, lag zur Entscheidung von der Verwaltung eine Berechnung zum Vergleich darüber vor, wie sich die Mehreinnahmen aus der Grundsteuer bei einer Erhöhung in 10-Prozent-Schritten auswirken würde. Diskussionsgrundlage war zusätzlich die Gegenüberstellung der Hebesätze zum Landkreis- und Bayern-Durchschnitt. Ohne Gegenstimme gab es bei der Beschlussfassung in Anwesenheit von VG-Geschäftsleiter Matthias Jeitner folgende Ergebnisse: Ab Januar 2020 wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 390 Prozent, für die Grundsteuer B auf 360 Prozent und für die Gewerbesteuer auf 340 Prozent festgesetzt.

 
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