Eine juristische Anpassung soll einen Neuzuschnitt des Stimmkreises Tirschenreuth für die Landtagswahl 2023 verhindern. Möglich könnte dies eine Umstellung der Berechnungsgrundlage machen, wie aus dem Stimmkreisbericht hervorgeht, den Innenminister Joachim Herrmann am Dienstag vorgestellt hat. Die Entscheidung liegt nun beim Landtag.
Wegen sinkender Einwohnerzahlen wäre nach bisheriger Rechnung der Neuzuschnitt nötig, weil im Stimmkreis Tirschenreuth die Einwohnerzahl die Mindestgröße unterschreitet. Die Anpassung wäre kompliziert, weil auch der Nachbar-Stimmkreis Weiden nur knapp über der Mindestgröße liegt.
Künftig soll für die Einteilung nicht mehr die Einwohnerzahl, sondern die der Wahlberechtigten entscheidend sein. Wegen der älteren Bevölkerung ist der Unterschied zwischen dem Norden und dem Süden der Oberpfalz hier nicht so groß, dass vor der Wahl 2023 Änderungen nötig wären. Die Bezugnahme auf die Wahlberechtigten werde laut Mitteilung von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung präferiert und auch in anderen Bundesländern praktiziert.















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