Verkehrsaufkommen, Anbindungsbedeutung und Straßenzustand empfiehlt die technische Bauverwaltung als Kriterien zur Festlegung der Sanierungsreihenfolge, erklärte Bürgermeister Hans Prechtl bei der Sitzung in der Mehrzweckhalle. Im Haushaltsjahr 2021 sollen folgende Maßnahmen favorisiert werden: Ab der Bahnquerung der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Nabburg-Stulln werden hauptsächlich in den Kurvenbereichen regelmäßig die Fahrbahnränder überfahren. Die Bankettbefestigung aus Rasengittersteinen von 260 laufenden Metern kostet 16 000 Euro. In diesem Zuge sollte auch das schadhafte Teilstück im gleichen Bereich bis Ortseingang Stulln durch eine Oberbauverstärkung mit dem Finanzaufwand von 161 000 Euro eingeplant werden.
Sanierungsbedarf ermitteln
In diesem Zusammenhang verwies Prechtl auf die kürzlich eingegangene Mitteilung der Pharma Stulln: Für den genehmigten ersten Bauabschnitt sind rund 12 000 Kubikmeter Erdbewegung erforderlich. Der Abtransport von 2 000 Kubikmetern erfolge über die Werksstraße zur Haberstrohstraße in Richtung Nabburg. Das Material wird nach der Bahngleisüberquerung in der Nähe des Waldstücks zum Geländeausgleich abgelagert. Der Gemeinderat zog die neue Situation in die Beratungen ein und vertagte schließlich die Entscheidung zur Sanierung des Gesamtpakets bis zur nächsten Sitzung.
Für das Haushaltsjahr 2022 wird die Sanierung der GVS von Säulnhof nach Grafenricht vorgeschlagen. Im Jahre 2017 wurden dort bereits 200 Meter mit einer Oberbauverstärkung ausgeführt. Die restlichen 500 Meter belaufen sich bei gleicher Ausbauweise auf 80 000 Euro.
Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme sollte aufgrund der räumlichen Nähe der "Rote Weg" als Teilstück der Verbindung Stulln nach Säulnhof in die Überlegungen einbezogen werden. Die bereits vorgestellten Kosten liegen für die 540 Meter Bankettbefestigung bei 27 000 und für die 840 Meter Oberbauverstärkung bei 22 000 Euro.
In den Folgejahren sollten die öffentlichen Flurstraßen im Gemeindebereich nach ihrer Sanierungsbedürftigkeit überprüft werden, regte der Bürgermeister an.
Auch die seit 1984 zur GVS aufgestufte Verbindung westlich von Grafenricht in Richtung Gemeinde Schmidgaden sowie der öffentliche Feld- und Waldweg von Brensdorf östlich der Bahnlinie zur Bocklbruck hin sind in die Überlegungen einzubeziehen. Die Flurstraße entlang des Ochsenbachs ist ein nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg. Die Straßenbaulast obliege den Anliegern.
Kanalzustand klären
Bis zur Entscheidung zur Sanierung von Innerortsstraßen sollten die Ergebnisse der Kanalzustandsbewertung abgewartet werden, empfahl Prechtl. Das Kanalnetz ist fast komplett digital erfasst. Laut Beschluss des Gemeinderats werden derzeit Angebote für die hydrodynamische Berechnung sowie die Bedarfsplanung in der Kanalsanierung eingeholt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, erfolgt eine Behandlung in der Gemeinderatssitzung.
Josef Nachtmann schlug in der allgemeinen Aussprache vor, hinsichtlich anstehender Sanierungen öffentlicher Flurstraßen eine Grundsatzdiskussion zwecks Beteiligung der Anlieger anzustoßen. Es gehe ja schließlich um den Gerechtigkeitsgrundsatz, so der Gemeinderat.
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