08.05.2019 - 11:35 Uhr

Suche nach Erleuchtung

Erneut nimmt die Gemeinde Ebnath einen Anlauf zur Klärung der Beleuchtungspflicht. Dies bezieht sich auf die Straßenbeleuchtungsanlage im Ortsteil Grünlas, insbesondere im Bereich der Kurve in der Hauptstraße und der Straßen in Richtung Zeckenberg.

(br) Auf einstimmigen Beschluss des Gemeinderats wird vom Landratsamt Tirschenreuth in dieser Angelegenheit eine rechtsaufsichtliche Antwort eingefordert.

Wie Bürgermeister Manfred Kratzer zu diesem Tagesordnungspunkt erläuterte, hat der Gemeinderat in seiner Dezembersitzung mit Beschluss die Kreisbehörde gebeten, ein neutrales Gutachten zur Beleuchtungspflicht zu erstellen. Das Landratsamt hat nunmehr in seiner Stellungnahme mit ausführlichen Erörterungen der allgemeinen Rechtslage zum Thema erklärt, dass kein neutrales Gutachten erstellt werden könne.

Der Rathauschef verwies auf eine Aussage des Bayerischen Gemeindetages, wonach eine Prüfpflicht für das Landratsamt nur für Gefahrenstellen gegeben sei, die eindeutig die Gesundheit von Verkehrsteilnehmern beeinträchtigen könnten. Dies wollte die Kommune in Erfahrung bringen, wo aus Gründen der Gefahrenabwehr Lampen aufgestellt werden müssen. Bezugnehmend auf die Auskunft des Bayerischen Gemeindetags war das Gemeindeoberhaupt überzeugt, dass die Regelungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes es entsprechend vorsehen, dass die Rechtsaufsichtsbehörde in der konkreten Angelegenheit zu beurteilen hat, ob das rechtliche Mindestmaß erfüllt ist. Wichtig ist für die Kommune daher die Klärung, ob mit den derzeit bestehenden Lampen ihre gesetzlich festgelegten und übernommenen Pflichten aus der Straßenbaulast bereits erfüllt hat. So fand der Vorschlag von Bürgermeister Manfred Kratzer die uneingeschränkte Zustimmung, die Verwaltung zu beauftragen, dem Landratsamt ein Lageplan mit den derzeitigen Straßenlampen zu übersenden. Gleichzeitig wird zum einen um eine rechtsaufsichtlichen Antwort und zum anderen, sofern notwendig um einen Ortstermin gebeten. Damit soll abschließend geklärt werden, ob die Kommune mit der bestehenden Straßenbeleuchtung die gesetzlich festgelegten und übernommenen Pflichten aus der Straßenbaulast erfüllt. Der Rathauschef hatte keine Zweifel daran, dass übernommene Pflichten von Haus aus nicht vorliegen.

 
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