(hwo) Den Gebrauchtwagen hatten die beiden Lebenspartner zusammen in einem Amberger Autohaus gekauft. Dann starb die Frau plötzlich während einer Urlaubsreise. In der ersten Verhandlungsrunde vor der Richterin Julia Taubmann war deutlich geworden: Als Alleinerbe galt ein minderjähriger Sohn der Verstorbenen.
Kaum war der Todesfall eingetreten, meldete sich der Lebensgefährte bei den Angehörigen und teilte sinngemäß mit: "Den Wagen hätte ich gerne und ich würde auch die noch offenen Raten bezahlen." Das aber stieß auf Widerstand. Denn die Familie der Toten war der Ansicht, dass sich der besagte Pkw in der Hinterlassenschaft der Frau befand und von daher deren Sohn zustand. Dies alles erfuhr die Richterin bei der Vernehmung zahlreicher Zeugen. Dabei kristallisierten sich mehrere Umstände heraus. Erstens: Ein von der Verstorbenen unterzeichneter Kaufvertrag enthielt eine Versicherung, die im Fall des Ablebens alle weiteren Finanzverpflichtungen zu übernehmen hatte. Das tat sie auch. Zweitens: "Mir war der Abschluss dieser Versicherung nicht bewusst", wies der Beschuldigte aus dem nördlichen Landkreis den Verdacht des versuchten Betrugs strikt von sich. Die von der Assekuranz beglichenen Raten machten 7000 Euro aus.
Den Wagen bekam der Mann nicht. Dafür aber eine Strafanzeige, die nun zu zwei Prozessrunden vor der Amtsrichterin führte. Als alle Zeugen vernommen worden waren, hatte sich ein Bild ergeben, das in die Kategorie der lateinischen Formulierung "In dubio pro reo" fiel. Im Zweifelsfall also für den Angeklagten.
Das Finale ging zügig vonstatten. Staatsanwältin Julia Weigl hielt den Vorwurf des versuchten Betrugs nicht länger aufrecht und verlangte Freispruch. Das tat auch Verteidiger Heiko Übler. Richterin Taubmann schloss sich an. Ihre Begründung: "Welche Figur Sie dabei gemacht haben, kann ich nicht schlüssig beurteilen." Von daher gebe es keine sicheren Beweise dafür, dass der 38-Jährige von den durch eine Versicherung auszugleichenden Restraten für das Auto gewusst und von daher versucht habe, das Fahrzeug quasi zum Nulltarif in seinen Besitz zu bringen. Die Entscheidung wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.
Sulzbach-Rosenberg
03.07.2018 - 11:37 Uhr
Betrug nicht nachweisbar
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