Sulzbach-Rosenberg
03.12.2023 - 16:03 Uhr

Betrunkene entblößt sich in Sulzbach-Rosenberg und randaliert

Gleich mehrere Anzeigen handelte sich am Wochenende eine betrunkene 38-Jährige in Sulzbach-Rosenberg in einer Kneipe ein. Neben ihrer teilweisen "Textilfreiheit" trat sie auch mit den Füßen zu.

Von Samstag, 2. Dezember, auf Sonntag, 3. Dezember, musste die Sulzbach-Rosenberger Polizei im Stadtgebiet zweimal wegen einer randalierenden 38-Jährigen ausrücken. Symbolbild: Friso Gentsch/dpa
Von Samstag, 2. Dezember, auf Sonntag, 3. Dezember, musste die Sulzbach-Rosenberger Polizei im Stadtgebiet zweimal wegen einer randalierenden 38-Jährigen ausrücken.

In der Nacht von Samstag, 2. Dezember, auf Sonntag, 3. Dezember, musste die Sulzbach-Rosenberger Polizei zweimal wegen einer 38-jährigen Landkreisbewohnerin anrücken. Zunächst ließ sich die bereits erheblich angetrunkene Dame mit dem Taxi aus einer umliegenden Ortschaft zu einer Bar im Stadtgebiet chauffieren. Die etwas über 50 Euro hohe Rechnung konnte sie laut Pressebericht der Polizei vor Ort nicht begleichen, worauf die Taxifahrerin Beamte der Inspektion um Hilfe bat. Nachdem ihre Personalien notiert waren, wurde sie zunächst entlassen. Gegen 1 Uhr begann die Dame sich in einer Kneipe im Stadtgebiet schließlich so daneben zu benehmen, dass die Beamten erneut anrücken mussten.

Wie die Polizei weiter angibt, machte die Unruhestifterin dem Barkeeper immer wieder Avancen, welche jedoch nicht erwidert wurden. Um den Barkeeper doch umzustimmen, zeigte sie ihren entblößten Oberkörper, worauf sie mehrfach der Lokalität verwiesen wurde. Dem wollte sie jedoch nicht nachkommen. Einem anderen Gast, der dem Barkeeper zu Hilfe kommen und die Dame nach draußen bringen wollte, verpasste sie einen Tritt gegen das Schienbein. Als die Polizei eintraf, hatte sie die Örtlichkeit letztendlich doch verlassen, konnte aber noch im Umfeld angetroffen werden. Die Dame, die einen Pegel von etwas über zwei Promille hatte, erwarten Anzeigen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, Hausfriedensbruch und Körperverletzung.

 
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