Was sich vor dem Amberger Jugendschöffengericht abspielte, bedarf zunächst einer technischen Erklärung. Es ging um die Vorsatzbrandstiftung an einem Krankenfahrstuhl. Darunter stellt sich der Laie ein Gefährt für Behinderte vor. Weit gefehlt aber: Bei dem vierrädrigen Vehikel handelte es sich um einen dem Kleinwagen ähnelndes Gefährt. Mit einer Karosserie, einem Versicherungskennzeichen und so langsam unterwegs, dass man fast von einem Verkehrshindernis sprechen konnte.
Das Mini-Auto hatte ein 24-Jähriger in Baden-Württemberg für 3100 Euro erworben, um es fortan, quasi als Jux-Gefährt, in Sulzbach-Rosenberg zu nutzen. Immer wieder mal gab es nach Angaben des Mannes technische Probleme. Es haute Sicherungen raus, der vierrädrige Karren blieb stehen. Also brachte der Inhaber sein Gefährt zu einem Kfz-Betrieb und ließ es überprüfen. Doch dort sah man sich außerstande, den Fehler zu finden.
Pannen-Vehikel
Danach wechselte der Mann selbst wieder Sicherungen aus, ratterte am 10. Februar letzten Jahres gegen 18 Uhr in Richtung Hahnbach und musste zur Kenntnis nehmen: Das Vehikel gab beim Sulzbacher Feuerwehrhaus seinen Geist auf. Es wurde auf einen Parkplatz geschoben und blieb dort stehen.
Um 1.35 Uhr am 11. Februar gab es zwei kleinere Explosionen. Das Gefährt stand in hellen Flammen und glühte zum Gerippe aus. "Technische Ursache", vermutete die Polizei nach Rücksprache mit dem Besitzer. Das allerdings wurde Monate späte revidiert. Denn im Mai meldete sich plötzlich ein 23-Jähriger und ließ bei seiner nachts erfolgten Vorsprache auf dem Polizeirevier den Beamten wissen, dass dieses Feuer am Krankenfahrstuhl vorsätzlich von zwei Männern gelegt worden sei.
Wie das nun plötzlich? Der Gerichtsvorsitzende Peter Jung erfuhr, dass die beiden jetzt auf der Anklagebank sitzenden 22 und 19 Jahre alten Angeklagten ihm in der Brandnacht an einer Tankstelle erzählten, sie hätten das Vehikel mit einem Bunsenbrenner kurzerhand abgefackelt. Auch der Grund wurde angeblich beschrieben: Meinungsunterschiede im Hintergrund eines Strafverfahrens wegen Treibstoffdiebstahls, das gegen den nun beschuldigten 19-Jährigen und den Inhaber des ausgeglühten Vehikels lief. Schon dabei erhob sich die Frage: Weshalb hätte dann der zweite Angeklagte an der Brandstiftung mitwirken und, wie von der Staatsanwaltschaft vermutet, den Brenner in die Hand nehmen sollen?
Die mutmaßlichen Brandstifter konterten vehement. "Wir waren in Amberg", hörten die Richter. Gleichwohl aber verdeutlichte sich: Sie kamen nachts im Auto an der Brandstelle vorbei. Doch da sei alles bereits gelaufen gewesen. Ein merkwürdiger Fall. Für Staatsanwältin Barbara Tutsch allerdings klar. Sie forderte zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafen von 16 und zwölf Monaten für die in ihren Augen identifizierten Brandstifter."Nichts ist hier klar", konterten die Verteidiger Narine Schulz und Werner Greißinger. Sie verlangten vehement nach Freisprüchen und stellten eine Brandstiftung durch ihre Mandanten klar in Abrede.
"Highway to Hell"
Das Jugendschöffengericht sprach die Männer frei. "Ein Nachweis lässt sich nicht führen", begründete Richter Jung. Nur am Rand wichtig bei dem seltsamen Fall: An einer Hauswand war bei dem Brand Schaden über 9000 Euro entstanden. Und: Der zu guten Zeiten recht gemächlich tuckernde Kleinwagen glich wohl einer fahrbaren Diskothek. Zum installierten Radio waren zwei Lautsprecher und ein Subwoofer eingebaut worden. "Highway to Hell" bei sechs erlaubten Stundenkilometern. Auch diese Geräte schmolzen dahin.













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