Bei diesem Computer-Schädling handelt es sich um einen sogenannten Erpressungs-Trojaner. Im konkreten Fall wurde dem Sulzbach-Rosenberger Firmeninhaber vorgeworfen, er hätte pornografische oder kinderpornografische Inhalte im Netz angesehen und damit gegen Artikel 281 des Strafgesetzbuches verstoßen. "Da war ich erst mal platt, wegen dieses ungeheuerlichen Vorwurfes. Aber noch viel mehr gestört hatte mich, dass auf meinen PC überhaupt nichts mehr ging und ich meine Arbeit für den Betrieb zunächst nicht fortsetzen konnte".
Eugen Frickes Weg führte ihn dann direkt zur Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg, wo er den Vorfall schilderte und darum bat, die Bevölkerung vor diese Masche zu warnen. "Ähnlich ist es mir auch mit Telefonanrufen - hier werden wahrscheinlich eher ältere Personen ausgewählt - gegangen, bei denen ich gegen Strafandrohung umgehend eine Zahlung leisten sollte", schildert Eugen Fricke an einem weiteren Fall die an den Tag gelegte Dreistigkeit der Cyber-Kriminellen.
Wie Hauptkommissar Peter Krämer, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion, weiß, handelt es sich bei dem Bundespolizei-Trojaner um eine Nachricht, die besagt, dass illegale Aktivitäten auf dem PC stattgefunden hätten und dieser deswegen gesperrt werde. "Zunächst soll den Betroffenen Angst eingejagt werden. Und nur mit einer Zahlung könnten sie bewirken, dass die Daten wieder freigegeben werden. Es handelt sich hier um klaren Betrug. In keinem solchen Fall sollte eine Zahlung geleistet werden", sagt Peter Krämer.
Wie der Fachmann im Pressegespräch weiter erklärt, greife dieser Bundespolizei-Virus oder BKA-Trojaner - ein Schadprogramm, das durch einen Download oder durch das Öffnen eines E-Mail-Anhangs unbemerkt auf den Computer gelangt - bereits seit 2011 um sich. "Das schädliche Programm gibt vor, eine offizielle Meldung vom Bundeskriminalamt, der Bundespolizei oder anderen Institutionen entsprechender Größe zu sein. Doch es ist in Wirklichkeit eine Masche von Cyber-Betrug und der Versuch, Geld von den Opfern zu erpressen", führt der Hauptkommissar weiter aus.
Immer wieder würden sich besorgte Bürger an die Polizei wenden, weil sie eine E-Mail bekommen haben, in der sie aufgefordert werden, Geld zu überweisen. Meist in der Kryptowährung Bitcoin, aber auch in Dollars oder Euros. Die Beträge, die gefordert werden, schwanken zwischen einigen Hundert bis zu einigen Tausend Euro. Deshalb rät Peter Krämer keines Falls zu zahlen und beim geringsten Verdacht die Polizei einzuschalten.
Polizeihauptkommissar Peter Krämer nennt vorgetäuschte Gründe für Forderungen der Internet-Betrüger:
Einmal wurde mit der Veröffentlichung von kompromittierenden Sex-Bildchen gedroht, die sich auf dem Rechner befinden sollen oder ein anderes Mal wollen die Täter den Internetnutzer beim Masturbieren vor der Kamera, die im Laptop eingebaut ist, gefilmt haben. Diese letztgenannte Betrugsmasche nennt man im Fachjargon „Sexpressung“ – also eine Erpressung mit vermeintlich sexuellem Hintergrund. In diesen Fällen liegen den Ermittlern keine Hinweise vor, dass der Computer tatsächlich gehackt, und Zugriff auf die Webcam stattgefunden hat. Vielmehr werden so tausende von Spam-Mails versandt.
Eine weitere Masche, das sogenannte „Sextortion“ stellt ebenfalls eine Erpressung dar. In diesen Fällen jedoch hat ein Kontakt zwischen Täter und Opfer auf einer Dating-Plattform stattgefunden. Die Täter, die äußerst geschickt vorgehen, gewinnen das Vertrauen und man vereinbart einen Treff in einem gesicherten Video-Chat. Dort werden meist Nacktaufnahmen oder -videos gefertigt. Dann folgt blankes Entsetzen, als der Täter den Gefilmten auffordert Geld zu überweisen.
Aber auch Erpressungen im Netz ohne sexuellen Hintergrund beschäftigen zunehmend die Polizei. Erst vergangenen Freitag erstattete ein 35-jähriger Mann Anzeige, weil er aufgefordert wurde, 600 Bitcoins zu zahlen. Im Falle der Weigerung würden seine persönlichen Daten ins Internet gestellt. Im Anhang zu dieser E-Mail befand sich eine Datei, die eine Schadsoftware beinhaltete. Der 35-Jährige hat richtig reagiert und den Anhang nicht geöffnet. „Dies sind nur einige Beispiele, die exemplarisch für ganze Heerscharen von Betrügern stehen, die sich im Internet tummeln und versuchen Nutzer übers Ohr zu hauen und sich zu bereichern. Oft stecken aber Organisationen dahinter“, sagt Krämer. Der Polizei warnt vor diesen Betrügern mit einigen Ratschlägen:
Keine Nacktfotos oder Aufzeichnungen ins Internet stellen.
Keine intimen Handlungen vor der Webcam durchführen.
Keine Zahlungen nach derartigen Forderungen leisten.
Keine Dateianhänge von unbekannten Absendern öffnen.
Chat-Verläufe sichern und/oder Screenshots machen.
Im Zweifelsfall zur Polizei.
Das Internet vergisst nichts.














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