Im Stadtgebiet von Sulzbach-Rosenberg waren am Mittwoch zwei selbst ernannte Handwerker aus dem Mittelfränkischen unterwegs. Sie klingelten bei einer 76-jährigen Hausbesitzerin und boten ihr an, die Hofeinfahrt zum Vorzugspreis professionell zu reinigen und anschließend fachgerecht zu versiegeln. Offensichtlich konnten die beiden Männer die Frau mit ihrem Auftreten überrumpeln. Für die Leistung waren ursprünglich 600 Euro veranschlagt. 400 Euro wurden sofort bezahlt.
Die beiden Männer hantierten mit ihrem Werkzeug derart unprofessionell, dass neben dem überhöhten Preis für die etwa einstündige Arbeit auch noch die Hausfassade durch den Einsatz des Dampfstrahlers verdreckt wurde. Die Versiegelung wurde mittels eines stark riechenden und ungeeigneten chemischen Mittels, das einfach in die Hofeinfahrt gekippt wurde, ebenfalls nicht fachgerecht ausgeführt.
Dem nicht genug. Der Hausbesitzerin wurde zwar eine Quittung ausgestellt, jedoch über einen wesentlich niedrigeren Betrag als den tatsächlich bar bezahlten Preis. Eine inzwischen eingetroffene Verwandte der Hausbesitzerin erkannte, dass hier offensichtlich Betrüger am Werk waren. Sie informierte die Polizei. Eine Streife des Einsatzzuges Amberg rückte an. Daraufhin wurden die Arbeiten eingestellt. Die weitere Überprüfung der beiden Männer ergab, dass diese überregional unterwegs sind, und offensichtlich gezielt ältere Hausbesitzer auskundschaften, um ihnen ihre Dienste zu überhöhten Preisen anzubieten. Auf die falschen Handwerker wartet nun eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Aus aktuellem Anlass warnt die Polizei vor allem ältere Menschen vor solchen Tätern, die gegen Bargeld nicht fachgerechte Leistungen an Wohnhäusern anbieten. "In der Regel werden die angebotenen und angekündigten Arbeiten weder adäquat noch fachgerecht ausgeführt, zum Teil haben es solche Täter darüber hinaus auch auf das Auskundschaften von Aufbewahrungsorten von Bargeld abgesehen", heißt es dazu im Pressebericht der Polizei. Sparen könne man mit derartig unseriösen Angeboten darüber hinaus nicht, da die geschädigten Hausbesitzer neben den überhöhten Preisen für die Erstleistung die meist unsachgemäßen Arbeitsergebnisse im Anschluss durch seriöse Firmen nochmalig kostenpflichtig Instandsetzen lassen müssen, heißt es weiter.





















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