Sulzbach-Rosenberg
19.03.2026 - 10:16 Uhr
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Heizungs-Entscheidung: Fernwärme

Warum der aktuelle Gesetzentwurf zum Heizungsgesetz die Rolle der Fernwärme im Gebäudebestand deutlich stärkt. Orientierung bei der Heizlösung gibt zudem die Wärmeplanung in Sulzbach-Rosenberg.

Die derzeit diskutierten Änderungen am Heizungsgesetz, nach denen kein verpflichtender Heizungswechsel mehr vorgesehen sein soll, sorgen bei vielen Eigentümern zunächst für Erleichterung. An der zentralen wirtschaftlichen Frage ändert das jedoch wenig: Wie lange lassen sich Gas- oder Ölheizungen unter steigenden CO₂-Kosten und neuen Beimischungspflichten noch rentabel betreiben? Wer die vermeintliche Atempause für eine erneute Investition in fossile Technik nutzt, geht ein nicht unerhebliches Preis- und Planungsrisiko ein.

Fossil heizen bleibt erlaubt – aber bleibt es auch bezahlbar?

Die geplante Novelle des Heizungsgesetzes würde den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen wieder ermöglichen und die bisherige Vorgabe von 65 Prozent erneuerbaren Energien aufheben. Doch wer heute noch auf ein rein fossiles System setzt, unterschätzt oft drei entscheidende Faktoren:

  • Der CO₂-Preis als Kostentreiber: Aktuell liegt der nationale Preis bei ca. 55 - 65 Euro pro Tonne CO₂. Nach aktueller Beschlusslage wird der neue europäische Emissionshandel zum 1. Januar 2028 die Preisbildung übernehmen. Marktanalysen rechnen ab dann mit Sprüngen auf 150 bis 300 Euro.
  • Teure Beimischungen (die „Bio-Treppe“): Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) schreibt in seinem Eckpunktepapier vor, dass neue fossile Heizungen schrittweise höhere Anteile erneuerbarer Brennstoffe wie Biomethan nutzen müssen. Da diese am Markt deutlich teurer sind als klassisches Erdgas, rechnen Experten mit einer spürbaren Verteuerung der Gastarife allein durch diese Pflichtquote.
  • Steigende Netzentgelte: Immer mehr Haushalte steigen auf Wärmepumpen oder Fernwärme um, dadurch verteilen sich die Fixkosten für den Betrieb der Gasnetze auf immer weniger Verbraucher. Trotz potenzieller Entlastung durch die Streichung der Gasspeicherumlage werden die Gebühren für die verbliebenen Anschlussinhaber steigen.
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Die kombinierte Kostenrechnung

Ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Sulzbach-Rosenberg (20.000 kWh Gasverbrauch) muss bereits in den nächsten Jahren mit erheblichen Mehrbelastungen rechnen. Durch das Zusammenspiel von CO₂-Aufschlag, Grüngas-Pflicht und steigenden Netzentgelten könnten die jährlichen Heizkosten um ca. 800 Euro oder mehr steigen – zusätzlich zu den ohnehin schwankenden Weltmarktpreisen. Die Kalkulation basiert auf folgenden realistischen Annahmen für 2028 bis 2030: CO₂-Preis: Steigerung auf 150 € pro Tonne im neuen EU-Emissionshandel (ETS 2) ab 2028. | Grüngas-Pflicht: Ein gesetzlicher Startanteil von 10 % Biomethan bei einem marktüblichen Aufpreis von 6 Cent/kWh gegenüber fossilem Gas. | Netzentgelte: Eine prognostizierte Steigerung der Infrastrukturkosten um 30 % bis zum Jahr 2030, da sich die Netzkosten auf immer weniger Gasverbraucher verteilen.

Orientierung bei der Heizlösung gibt die Wärmeplanung in Sulzbach-Rosenberg

In Sulzbach-Rosenberg herrscht bereits seit Ende 2024 Klarheit: Die Stadt hat mit der Veröffentlichung ihrer Kommunalen Wärmeplanung einen verbindlichen Orientierungsrahmen geschaffen. Dieser analysiert, in welchen Stadtgebieten leitungsgebundene Lösungen wirtschaftlich sinnvoll sind. Für Eigentümer ist das ein entscheidender Vorteil: Liegt ein Gebäude in einem ausgewiesenen Vorzugsgebiet, bildet dies die Grundlage für Investitionssicherheit und attraktive Förderanträge.

Hier geht's zur Wärmeplanung der Stadt Sulzbach-Rosenberg: https://www.suro.city/leben-in-der-stadt/waermeplanung/

Fernwärme: eine regionale Lösung für Bestand und Neubau

Nicht jedes Gebäude lässt sich ohne größere Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich mit einer Wärmepumpe betreiben. Gerade in dicht bebauten Gebieten oder bei älteren Bestandsgebäuden kann daher die Fernwärme als technische Alternative in Betracht kommen. In Sulzbach-Rosenberg betreibt die Danpower GmbH an der Europastraße ein Heizkraftwerk, das Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Nach Unternehmensangaben stammen über 90 Prozent der bereitgestellten Energie aus regenerativen Holzhackschnitzeln.

Der Einsatz heimischer Brennstoffe reduziert die Abhängigkeit von fossilen Weltmärkten. Da das Holz überwiegend aus regionaler Landschaftspflege stammt, bleibt die Wärmeversorgung weitgehend unabhängig von internationalen Energiepreisschwankungen. Gleichzeitig verbleibt ein wesentlicher Teil der Wertschöpfung in der Region.

Ein Anschluss an das Fernwärmenetz erfüllt bereits heute die gesetzlichen Anforderungen an den erneuerbaren Anteil der Wärmeversorgung. Eigentümer müssen sich daher nicht selbst mit künftigen CO₂-Preisentwicklungen, Nachrüstpflichten oder Beimischungsquoten auseinandersetzen.

Auch im Gebäude vereinfacht sich die Technik: Anstelle eines Heizkessels genügt eine kompakte Übergabestation. Schornstein, Brennstofflagerung und die Wartung einer eigenen Feuerungsanlage entfallen, da die Wärmeerzeugung zentral erfolgt.

Zudem wirkt sich günstige Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes positiv auf die energetische Bewertung der Immobilie aus. Das kann bei Sanierungen oder Neubauten im Hinblick auf Förderprogramme und baurechtliche Anforderungen relevant sein.

Vollkosten-Check: Warum der Blick auf den Kilowattstundenpreis täuscht

Ein reiner Vergleich der Arbeitspreise zwischen Gas und Fernwärme greift zu kurz. Eine eigene Heizung im Keller ist vergleichbar mit einem privaten PKW: Neben dem Kraftstoff trägt der Eigentümer das volle Risiko für Wartung, Reparaturen und Wertverlust. Die Fernwärme entspricht eher einem Full-Service-Modell, bei dem die gesicherte Bereitstellung der Wärme im Vordergrund steht. Dies bietet entscheidende Vorteile:

  • Befreiung von regulatorischen Kosten: CO₂-Abgabe oder die schrittweise Grüngas-Pflicht („Bio-Treppe“) entfallen für die Fernwärme-Kunden in Su-Ro. Da die Wärme bereits regenerativ erzeugt wird, ist die gesetzliche Konformität systemseitig erfüllt.
  • Schutz bei Gesetzesänderungen: Sollten sich rechtliche Umweltauflagen künftig verschärfen, liegt die Verantwortung für die technische Anpassung der Erzeugungsanlagen allein beim Versorger, nicht beim privaten Haushalt.
  • Wegfall von Instandhaltungskosten: Kosten für Schornsteinfeger, Brenner-Wartung oder der teure Austausch einer defekten Therme entfallen. Die Übergabestation bleibt im Eigentum des Versorgers, der auch die laufende Instandhaltung garantiert.

Ein Umstieg erfordert zunächst eine Investition in den Hausanschluss, der je nach Gebäude meist zwischen 3.000 und 8.000 Euro liegt. Dank staatlicher KfW-Förderung von bis zu 70 % ist dieser Wechsel in der Anschaffung jedoch oft günstiger als der Einbau einer neuen Gasheizung. In der Gesamtbetrachtung werden unkalkulierbare Einzelrisiken so durch eine transparente und planbare Kostenstruktur ersetzt. Neben dem aktuellen Preis spielt aber auch die Preisentwicklung eine wichtige Rolle. Anpassungen erfolgen nicht willkürlich, sondern orientieren sich an festgelegten, öffentlich zugänglichen Indexwerten – etwa des Statistischen Bundesamtes – und sind in den allgemeinen Fernwärmebedingungen geregelt. Dadurch bleiben Preisänderungen nachvollziehbar und transparent.

Beratung vor Ort nutzen

Da die optimale Lösung stark vom jeweiligen Gebäude, der Lage im Stadtgebiet und dem individuellen Verbrauch abhängt, sind pauschale Aussagen schwierig. Eine fundierte Entscheidung sollte daher immer auf einer individuellen Beratung basieren.

Interessierte Bürger können sich im Servicebüro der Danpower in der Rosenberger Straße 42 direkt vor Ort oder jederzeit telefonisch informieren. Die Experten dort geben Auskunft zu Anschlussmöglichkeiten, technischen Details, aktuellen Preisen und den verschiedenen Förderoptionen für den Umstieg auf eine zukunftssichere Wärmeversorgung.

Service:

Ihr Weg zur neuen Heizung – Was Sie zum Termin mitbringen sollten

Ein Heizungswechsel ist eine Entscheidung für Jahrzehnte. Damit die Experten im Danpower-Servicebüro eine erste Einschätzung für Ihr Gebäude abgeben können, hilft es, wenn Sie folgende Informationen parat haben:

  • Der aktuelle Verbrauch: Wie viel Gas oder Öl haben Sie in den letzten Jahren im Schnitt verbraucht? (Zu finden auf der letzten Abrechnung).
  • Wie hoch ist die Leistung Ihrer Heizungsanlage?
  • Die Gebäudestruktur: Gibt es Besonderheiten wie Fußbodenheizung oder planen Sie demnächst eine Sanierung?

Keine Sorge: Falls Sie diese Daten nicht sofort zur Hand haben, ist das kein Hindernis. Das Gespräch dient dazu, genau diese Punkte gemeinsam zu klären und zu prüfen, ob Ihr Haus im aktuellen oder geplanten Fernwärme-Gebiet liegt.

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