Ein Jogger läuft den Waldweg zwischen den Stationen entlang. Plötzlich kommt ihm ein großer Hund entgegen - ohne Leine und kein Herrchen in Sicht. Nicht jeder Mensch ist dieser Situation gewachsen. Springt mich der Hund an? Schnüffelt er nur? Verfolgt er mich? Will er mich gar beißen? Einige Beschwerden erreichten Stadt und Förster, jetzt hat das Ordnungsamt sich der Sache angenommen und der Stadtrat eine neue Satzung verabschiedet - kein leichter Akt.
Denn die Sachlage ist die: Das Gebiet der Oberen Wagensass ist komplett Staatsforst und gehört somit dem Freistaat. Die Stadt Sulzbach-Rosenberg aber betreibt und unterhält dort drei öffentliche Einrichtungen: den Trimm-dich-Pfad, den Waldspielplatz an der Auffahrt und die Unterstellhäuschen. Hier galt es nun, eine Lösung zu finden, gemeinsam mit den Staatsforsten. In dem Schriftstück ist der 2,4 Kilometer lange Verlauf des Sportpfades im Wald genau beschrieben, ebenso der Spielplatz und die Hütten. "Jeder hat das Recht, die Anlagen zu benutzen", heißt es ausdrücklich. Allerdings müssten sich die Benutzer so verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder "mehr als nach den Umständen unvermeidbar" belästigt wird. Rosalia Wendl, die Leiterin des Ordnungsamtes, und Revierleiter Julian Sauter vom Forstbetrieb Schnaittenbach, stellten gemeinsam mit Norbert Gräml vom Bauhof die neuen Schilder vor, die ab dem Wochenende an den Eingängen zum Sportpfad angebracht sind: Staatsforsten und Stadt informieren darüber, dass man nach dem bayerischen Waldgesetz auch große Hunde überall in der freien Natur frei laufen lassen darf, wenn sie jederzeit durch Kommandos beherrschbar sind.
Deshalb bitten die Förster, für den restlichen Teil der Wagensass Hunde nur bei absolutem Gehorsam laufen zu lassen und sie an die Leine zu nehmen, wenn sich andere belästigt fühlen. Hundekot gehöre über die Tüten in die Mülleimer. "Mit ein wenig Verständnis und gegenseitiger Rücksichtnahme lassen sich so manch unangenehme Begegnungen vermeiden." Die neuen besonderen Regelungen für städtischen Einrichtungen lauten: Hunde, egal welcher Größe, sind nach der neuen Satzung im Bereich des Trimm-dich-Pfades anzuleinen. Am Spielplatz sind sie verboten.Verstöße gegen diese Regeln gelten übrigens als Ordnungswidrigkeiten nach der Gemeindeordnung und können mit Geldbußen mit bis zu 2500 Euro belegt werden. Aber die Hundebesitzer sind sicher so fair anderen gegenüber, dass sie es nicht auf Konfrontationen ankommen lassen und ihre Vierbeiner auf dem Sportpfad anleinen. Außerhalb des Pfades gelten ja sowieso die normalen Regeln.
Ab sofort ist es also am Trimm-Pfad untersagt, Einrichtungen zu beschädigen und zu verunreinigen, zu zelten, Feuer zu entzünden, Hunde frei oder an überlanger Leine (mehr als 1,5 Meter) laufen zu lassen, Plakate, Flugblätter etc. außerhalb der Anschlagtafeln anzubringen, Alkohol oder andere berauschende Mittel dort zu konsumieren oder sich berauscht dort aufzuhalten. Der Waldspielplatz ist nur für Kinder bis 12 Jahre, Rauchen und Mitbringen von Tieren sind dort verboten.














Führung als Kompromiss
Damit können alle leben: Stadt und Forst haben sich geeinigt, die neuen Regeln für den Trimm-Pfad sind nachvollziehbar: Auf den zweieinhalb Kilometern Waldweg mit Sportgeräten, oft und viel genutzt von Joggern, Walkern, Spaziergängern, müssen alle Hunde an die Leine. So werden Konflikte vermieden, wenn Begegnungen oder Überholvorgänge stattfinden.
In der Regel sind die Hundebesitzer ja vernünftige Menschen, und das Zamperl kann außerhalb des Pfades auch mal gerne ein Stück frei laufen. Auch hier gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme macht das Leben leichter. Keiner hat die Natur für sich allein gepachtet. Es ist Platz für alle. Man muss ihn nur sinnvoll nutzen. Der Pfad wird ein Beispiel dafür sein.
Von Joachim Gebhardt