Wie Helmut Thomas als einer der Sprecher des Begehrens auf SRZ-Nachfrage erklärt, hätten Yvonne Rösel, Elias Wolf und er über Rechtsanwalt Johannes Mohr von der Münchner Kanzlei Labbé und Partner gegen diesen Beschluss des Stadtrates Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg erhoben. Die Begründung der Klage liege nun vor. Zu Details gab Helmut Thomas im Interview Auskunft.
ONETZ: Herr Thomas, können Sie für die meisten unserer Leser als Nichtjuristen in einer Zusammenfassung schildern, um was es in der Klagebegründung geht?
Helmut Thomas:
Das werde ich gerne versuchen, um der Rechtsauffassung der Stadt die der Vertreter des Bürgerbegehrens entgegenzusetzen: Zunächst enthält die fünfzehnseitige Klagebegründung viele durch Verweise auf einschlägige Kommentare und Verwaltungsgerichtsurteile gestützte Argumente zu einem grundsätzlichen Problem von Bürgerbegehren.
ONETZ: Welches Problem von Bürgerbegehren ist hier genau gemeint?
Helmut Thomas: Bürgerbegehren werden ja nicht von Juristen, sondern von Laien formuliert, und ihnen ist daher anerkanntermaßen von vornherein mit wohlwollender Auslegung zu begegnen. Dieses rechtliche Erfordernis lässt der ablehnende Bescheid der Stadt nach Auffassung unseres Rechtsbeistandes vermissen, was zum Teil auch für die von der Stadt gerügten formellen Fehler gilt.
ONETZ: Worin liegt der Kernpunkt der Argumentation der Stadt für die Ablehnung?
Helmut Thomas: Laienhaft formuliert, argumentiert die Kommune, dass sie mit der Änderung des Flächennutzungsplans aus den Entscheidungsprozessen ausgeschieden ist, ihr sogenannter ,eigener Wirkungskreis' - auf den ein Bürgerbegehren allein abzielen kann - sei damit überschritten.
ONETZ: Gegen diese Auffassung wird in der Klagebegründung aber sicher Stellung bezogen?
Helmut Thomas: Genau, dem widerspricht nun die Klage entschieden, auch unter Verweis auf das mit der Vorlage des Bauplans für einen Verkehrsübungsplatz erneut von der Stadt zu erbringende oder zu verweigernde Einvernehmen. Gerade hier wäre dann wieder Raum für Einwände und Nachbesserungen zu den schädlichen Umwelteinwirkungen des geplanten Verkehrsübungsplatzes.
ONETZ: Wie geht es nun für die Verfechter des von mehr als 2000 Unterstützern getragenen Bürgerbegehrens weiter?
Helmut Thomas: Wir hoffen nun darauf, vor Gericht doch noch Recht zu bekommen, und dass mit der vergehenden Zeit das Umweltbewusstsein allgemein weiter zunimmt, wofür vielleicht die Kommunalwahlen am 15. März bereits als Gradmesser dienen können. Und vor allem darauf, dass die vom Innenministerium angeregte erweiterte Suche der BePo zusammen mit der Bundeswehr zu einer umweltverträglicheren Verkehrsübungsplatzlösung führen wird.
Helmut Thomas:
















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