(hwo) Sie fuhren beide von Alfeld aus in Richtung Amberg. Ein 62-jähriger aus Franken, der einen Kleinbus mit Behinderten an Bord steuerte, und ein 39 Jahre alter Amberger, der sich mit seinem Auto von hinten dem auf der Überholspur fahrenden Kleinbus näherte. War er ein Drängler, der die Lichthupe betätigte und kurz darauf rechts überholte, weil ihm das Vorwärtskommen zu langsam erschien?
Mit Lichthupe?
Der 62-Jährige setzte als Zeuge zur Schilderung an. Also: Lichthupe im Rückspiegel zwar erkannt, aber nicht von der Überholspur gegangen, weil das zu diesem Zeitpunkt wegen der Verkehrslage unmöglich erschien. Dann sei der Drängler forsch nach rechts ausgewichen. "Er klemmte sich zwischen zwei dort fahrende Lastzüge" und habe dann, nach etwa 100 Metern zurückgelegter Strecke zwischen beiden Gespannen, wieder auf die Überholspur gezogen. Nein, sagte der Angeklagte, "das hat sich völlig anders abgespielt." Der Mann mit dem Kleinbus habe sich offensichtlich den Überholstreifen als dauerhafte Fahrbahn auserkoren, sei nicht gewichen.
"Lichthupe?", fragte die Richterin. "Auf keinen Fall", ließ der 39-Jährige erkennen und räumte ein, tatsächlich nach rechts ausgeschert zu sein, um irgendwie doch an dem Fahrzeug vorbeizukommen. Mit Erfolg nach einiger Zeit und ohne "dass dort zwei Lastzüge unterwegs waren." Allerdings bemängelte der Mann, dass ihm beim Vorbeifahren der "Stinkefinger" von dem Fahrer des Kleinbusses gezeigt worden sei.
Aussage gegen Aussage
Aussage stand gegen Aussage. Unbeteiligte Zeugen gab es nicht. Allerdings hätte dem Beschuldigten bei Verurteilung ein längerer Entzug des Führerscheins gedroht. Den aber brauchte er. Bei Sperre wäre die Kündigung des Arbeitsplatzes für den Familienvater unvermeidbar gewesen. "Sie könnten das Verfahren gegen eine Geldauflage einstellen", empfahl Verteidiger Jörg Jendricke der Richterin. Einer solchen Lösung stimmte auch Staatsanwältin Julia Weigl zu. Kurz darauf schlossen sich die Aktendeckel: Der 39-Jährige zahlt 1200 Euro an das Bayerische Rote Kreuz. Damit ist die Sache erledigt und er behält seinen Führerschein.













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