Sie brauchten Geld. Deswegen brachen zwei Brüder in einen Friseurladen, ein Steuerbüro und eine Gaststätte ein. Die Tatorte lagen in Sulzbach-Rosenberg, von der Beute her nahmen sich die Coups eher bescheiden aus. Insgesamt so um die 400 Euro. Offenbar gab es auch noch einen dritten Beteiligten. Doch das wird sich wohl erst genau herausstellen, wenn es in gleicher Sache zu einer weiteren Verhandlung kommt. Zunächst saß jetzt einer der beiden Brüder vor dem Jugendschöffengericht. Er gab die drei Einbrüche, verübt heuer im April, sofort zu. Auch das Motiv war rasch geklärt: "Knapp bei Kasse." Durch dieses Geständnis des 23-Jährigen konnte Jugendrichter Peter Jung das Verfahren erheblich verkürzen. "Wir können auf Zeugen verzichten", stellte er im Einklang mit Staatsanwältin Christine Apfelbacher fest.
Dennoch waren längere Diskussionen nötig, um die Person des Angeklagten zu beleuchten. Er brachte vier Vorstrafen mit, stand zum Zeitpunkt der Einbrüche unter Bewährung, lebte längere Zeit als Obdachloser auf der Straße. Er wolle Fuß fassen, habe sich von Drogen getrennt und sei fest entschlossen, sein Leben in den Griff zu bekommen, hörten die Richter von dem 23-Jährigen.
Staatsanwältin Apfelbacher wog in ihrem Plädoyer die Fakten ab. Die vom Angeklagten geltend gemachte Alkoholisierung zum Zeitpunkt der Einbrüche nahm sie ihm zwar ab, auch sein Geständnis wurde positiv gewertet. Gleichwohl aber sah die Anklagevertreterin keinen Grund zu erneuter Bewährung. Sie beantragte 20 Monate Gefängnis. "Er sitzt bereits seit fünf Monaten in U-Haft", führte Verteidiger Wolfgang Frankerl ins Feld. "Das hat Eindrücke bei ihm hinterlassen", fügte der Anwalt hinzu und hielt acht Monate mit Bewährung für ausreichend. Außerdem verlangte Frankerl die Aufhebung des bestehenden Haftbefehls.
Das Jugendschöffengericht kam zu einem anderen Ergebnis. Es schickte den 23-Jährigen für 15 Monate hinter Gitter und ordnete Haftfortdauer an. "Sie sind ein Bewährungsversager", hieß es in der Begründung. Trotz einer ihm gegebenen Chance sei der Mann zu Einbrüchen ausgerückt. "Das alles hätten Sie sich vorher überlegen müssen", beschrieb der Vorsitzende die Ansicht der Richter.
Über dem jungen Mann schwebt nun auch noch das Damoklesschwert eines Bewährungswiderrufs. Käme die Justiz zu diesem Entschluss, würde sich sein Haftaufenthalt um ein halbes Jahr verlängern.













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