Sulzbach-Rosenberg
03.03.2023 - 13:04 Uhr

Kennzeichen am 1. März nicht gewechselt

Die Sulzbach-Rosenberger Polizei überprüfte Zweiradfahrer, die noch mit alten Kennzeichen unterwegs waren.

Fahrer von Mofas, Mopeds und E-Scootern müssen ab 1. März ein neues Kennzeichen anbringen, ansonsten macht die Polizei Probleme. Symbolbild: Friso Gentsch
Fahrer von Mofas, Mopeds und E-Scootern müssen ab 1. März ein neues Kennzeichen anbringen, ansonsten macht die Polizei Probleme.

Für Mofas, Mopeds und E-Scooter müssen am 1. März jeden Jahres die Kennzeichen gewechselt werden. Die neuen Versicherungsschilder sind 2023 schwarz und das Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt „Fahren ohne Versicherungsschutz“, so die Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg in ihrem Pressebericht. Bei Verkehrskontrollen am Donnerstag, 2. März, mussten deshalb zwei Fahrzeuge beanstandet werden.

Ein 16-jähriger Rollerfahrer und die zwölfjährige Fahrerin eines E-Scooters waren beide mit den alten grünen Versicherungskennzeichen an ihren Fahrzeugen angehalten worden. Sie nahmen somit ohne gültige Pflichtversicherung am Straßenverkehr teil, was rechtlich bewertet keine Verkehrsordnungswidrigkeit ist, sondern als Straftat verfolgt werden muss. Da hatten die Polizeibeamten der hiesigen Inspektion nach eigenen Angaben auch keinen Handlungsspielraum und mussten ein Strafverfahren gegen den Jugendlichen einleiten. Die Zwölfjährige hat zumindest keine juristischen Konsequenzen zu befürchten, da sie noch strafunmündig ist. Aber ihre Mutter drohte laut Polizei mit Konsequenzen, als ihr die Zigaretten ihrer Tochter von den Polizeibeamten übergeben wurden, die das Mädchen in ihrer Tasche dabei hatte.

 
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