Sulzbach-Rosenberg
29.04.2021 - 14:06 Uhr

Krankenhäuser in Sulzbach-Rosenberg und Auerbach lassen ab 3. Mai wieder Besuche zu

Seit vier Monaten gilt im St.-Anna-Krankenhaus und in der St.-Johannes-Klinik ein Besuchsverbot. Jetzt wagen die Verantwortlichen den Versuch einer Lockerung.

Nach vier Monaten lockern das St.-Anna-Krankenhaus in Sulzbach-Rosenberg (im Bild) und die St.-Johannes-Klinik in Auerbach das strikte Besuchsverbot. Bild: Petra Hartl
Nach vier Monaten lockern das St.-Anna-Krankenhaus in Sulzbach-Rosenberg (im Bild) und die St.-Johannes-Klinik in Auerbach das strikte Besuchsverbot.

Derzeit (Stand 28. April, 8 Uhr) werden nach einer Pressemitteilung der Landkreis-Kliniken im St.-Anna-Krankenhaus in Sulzbach-Rosenberg fünf Patienten mit einer bestätigten Covid-Infektion behandelt, davon drei intensivmedizinisch. In der St.-Johannes-Klinik gibt es derzeit keine covid-19-infizierten Patienten oder Rehabilitanden.

Aufgrund des aktuellen Covid-19-Patientenaufkommens hat sich die Klinikleitung entschieden, das seit mittlerweile vier Monaten geltende strikte Besuchsverbot zu lockern und ab Montag, 3. Mai, Besuche in den Kliniken St. Anna und St. Johannes grundsätzlich wieder zu gestatten. Für Väter auf der Entbindungsstation gibt es bereits gelockerte Regelungen.

In der Pressemitteilung wird Klinik-Vorstand Roland Ganzmann ausführlich zitiert: „Diese Entscheidung haben wir in kritischer Abwägung der Verhältnismäßigkeit auch in Hinblick auf die enorme Belastung eines Besuchsverbotes für Patienten und deren Angehörige getroffen. Ich wünsche mir, dass uns dieser erste Schritt der Lockerung gemeinsam mit unseren Patienten und deren Angehörigen gelingt. Mit dem bisherigen strikten Besuchsverbot konnten wir unsere Patienten und Mitarbeiter bestmöglich schützen. Jetzt aber benötigen wir die Mithilfe und das Verständnis aller, um gemeinsam durch Einhaltung von spezifischen Regeln in unseren beiden Krankenhäusern alle weiterhin ausreichend vor dem Virus schützen zu können. Seit Dezember 2020 haben sich allerdings viele Rahmenbedingungen verbessert. Neben der rückläufigen stationär behandlungsbedürftigen Zahl von Corona-Patienten sinken die Inzidenzwerte tendenziell, der Großteil unserer Patienten ist über 70 Jahre alt und mittlerweile geimpft, ebenso wie unser betreuendes Personal. Testmöglichkeiten sind überall ausreichend vorhanden, Schutzausrüstung wie FFP2-Masken problemlos verfügbar. Eine kurzfristige Rücknahme der Lockerungen müssen wir uns aber vorbehalten, sofern die Infektionszahlen steigen sollten oder die Besuchsregelungen nicht eingehalten werden.“

Die Patienten des St.-Anna-Krankenhauses und der St.-Johannes-Klinik können ab Montag, 3. Mai, während der regulären Besuchszeit täglich für eine Stunde von einer Person Besuch empfangen. Die Besuchsperson kann dabei von Tag zu Tag wechseln, sollte jedoch dem engeren Familienkreis angehören. Voraussetzung ist die Vorlage einer Bestätigung eines negativen Corona-Testergebnisses (PCR- oder Schnelltest, durchgeführt zum Beispiel von Hausarzt, Apotheke, Testzentrum), die nicht älter als einen Tag sein darf. Der Nachweis einer zweifachen Corona-Impfung - die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen - berechtigt ebenfalls zum Besuch. Alle Besucher müssen sich beim Eintritt über ein Kontaktformular registrieren. Das Formular steht auf der Homepage www.kh-as.de zum Download zur Verfügung.

Folgende Besuchsregeln sind zu beachten:

  • Besuche im Corona-Isolationsbereich sind nicht möglich.
  • Generell sind Besuche nur ohne Krankheitssymptome erlaubt.
  • Nur ein Besucher ist pro Patientenzimmer erlaubt. Besuche sollen, wenn möglich, außerhalb des Zimmers stattfinden.
  • Innerhalb der Kliniken gilt für Besucher strikte FFP2-Maskenpflicht. Die besuchten Patienten haben während des Besuchs ebenfalls einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
  • Die gültigen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.

Zur Frage, was geschieht, wenn jemand diese Regeln übertritt, heißt es in der Pressemitteilung: "Bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen werden die Besucherinnen und Besucher zunächst an die Besuchsregeln erinnert. Werden die Regeln weiterhin nicht eingehalten, kann die Besuchsperson der Einrichtung verwiesen und ein Besuchsverbot für diese Person ausgesprochen werden.

Die Besuchszeit im St.-Anna-Krankenhaus Sulzbach-Rosenberg ist täglich von 14 bis 19 Uhr. In der St.-Johannes-Klinik Auerbach sind Besuche von Montag bis Freitag zwischen 15 und 17 Uhr möglich. Eine Regelung für das Wochenende wird noch bekannt gegeben.

Die Ausnahmeregelungen für den Bereich Entbindung, bei der Sterbebegleitung und beim Besuch schwerkranker Patienten gelten weiterhin. Väter dürfen bei der Geburt im Kreißsaal dabei sein und die werdende Mutter auf die Entbindungsstation begleiten.

Voraussetzung ist auch hier die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses oder eines Impfbuchs, das eine zweifache Corona-Impfung bestätigt. Die Väter dürfen Mutter und Baby nun auch nach der Geburt täglich wieder für eine Stunde besuchen. Sofern es die Belegung zulässt, ist die Begleitung im Familienzimmer weiter möglich. Das bedeutet, der Vater hat die Möglichkeit, nach der Geburt bei Mutter und Kind als Begleitperson im Krankenhaus zu bleiben.

Oberpfalz25.05.2022
 
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