Sulzbach-Rosenberg
Update 26.10.2018 - 17:46 Uhr

Letzte Bewährungs-Chance für 30-jährigen Randalierer

Ein Sulzbach-Rosenberger legt sich mit der Polizei an und schlägt bei der Verhaftung um sich. Er erhält wegen Körperverletzung zehn Monate Haft. Aber er bekommt noch die Möglichkeit, sich zu bessern.

In dieser Straße in Sulzbach trugen sich die Vorfälle im März 2017 zu. Bild: ge
In dieser Straße in Sulzbach trugen sich die Vorfälle im März 2017 zu.

Es dürfte seine unwiderruflich letzte Chance sein, darin zeigten sich Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger einig: Der 30-jährige Sulzbach-Rosenberger mit seiner langen Vorstrafenliste erhielt am Amberger Amtsgericht bei Richterin Sonja Tofolini noch einmal Bewährung. „Dann muss sich aber was ändern“, stellte die Justiz nach dem Urteil klar.

Im März 2017 war der junge Mann zusammen mit seinem Kumpel in der Innenstadt aufgefallen, weil Letzterer exhibitionistische Handlungen verübt hatte. Als die Polizeistreife kam und die beiden überprüfte, musste Verstärkung geholt werden: Der 30-Jährige, wegen einer Beinverletzung mit Krücke unterwegs, drehte durch, als er in den Streifenwagen steigen sollte. Die Polizisten mussten den Tobenden, der nach ihnen trat und schlug, schließlich fesseln und fixieren, bevor sie ihn mitnehmen konnten. Im Auto beschimpfte er die Beamten auch noch auf das Übelste, wie ein Polizist als Zeuge bestätigte.

Rund 1,47 Promille ergab später eine Blutprobe. Vier Polizisten stellten Strafantrag, und der Staatsanwalt hielt dem jungen Mann denn auch Widerstand durch tätlichen Angriff, Beleidigung und versuchte Körperverletzung vor.

Der Auszug aus dem Bundeszentralregister ergab eine stattliche Liste an Vorstrafen wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand und anderen Delikten. Dies alles mündete nach einigen Bewährungsstrafen schließlich in eine achtmonatige Haftstrafe, aus der er 2014 entlassen wurde. Sein Bewährungshelfer bescheinigte dem seit langem arbeitslosen Mann psychische Probleme wie Depressionen und auch Alkoholmissbrauch. Der psychiatrische Gutachter wertete das ebenso. Er sah zwar die Steuerungsfähigkeit grundsätzlich als gegeben an, sie könne aber durch die Aggression, Impulsivität und den Alkoholgenuss des 30-Jährigen an jenem Abend eingeschränkt gewesen sein.

Der geständige Angeklagte sah sich als zeitweise lebensuntüchtig, depressiv, antriebslos, alkoholabhängig an – und als unfähig, durch Therapie dem Teufelskreis zu entkommen.

Das Urteil von Sonja Tofolini lautete schließlich wie der Antrag der Staatsanwaltschaft – zehn Monate auf Bewährung mit einigen Weisungen: Der Mann muss eine stationäre Sucht- und Psychotherapie mit Nachsorge beginnen, sie durchhalten, darf nur mehr wenig Alkohol trinken, muss Betäubungsmittel meiden, alle zwei Monate Blutproben abgeben und erhält wieder einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. „Wenn das nicht klappt, ist Ende der Fahnenstange!“, machte die Richterin auf die drohende Inhaftierung bei Rückfall aufmerksam.

 
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