Sulzbach-Rosenberg
28.02.2025 - 11:01 Uhr

Eine Million Euro vom Freistaat für die Geburtshilfe im St.-Anna-Krankenhaus

Das St.-Anna-Krankenhaus in Sulzbach-Rosenberg erhält eine Million Euro vom Freistaat Bayern. Die Mittel sind zweckgebunden für den Ausgleich des Defizits im Bereich Geburtshilfe im Jahr 2023.

Seit 2018 unter der Freistaat Bayern ein Förderprogramm für Geburtshilfestationen im ländlichen Raum. Symbolbild: Arno Burgi
Seit 2018 unter der Freistaat Bayern ein Förderprogramm für Geburtshilfestationen im ländlichen Raum.

"Die Geburtshilfe am St. Anna Krankenhaus erfreut sich zwar großer Beliebtheit, trotzdem kann auch diese nicht ohne Defizite betrieben werden", schreibt das Kommunalunternehmen Krankenhäuser des Landkreises Amberg-Sulzbach in einer Pressemitteilung. Rückwirkend für das Jahr 2023 hat das St.-Anna-Krankenhaus jetzt eine Förderung des Freistaats Bayern von einer Million Euro erhalten. Sie stammt aus einem Förderprogramm, das den Kommunen helfen soll, kleinere Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum als wohnortnahes Angebot zu erhalten.

Landrat Richard Reisinger wird in der Presse-Info wie folgt zitiert: „Wir sind uns im Kreistag und im Krankenhausverwaltungsrat einig, dass die Geburtsabteilung ein fester Bestandteil unseres Kommunalunternehmens ist und bleiben muss.“ Vorstand Roland Ganzmann ergänzt: „Die Zuwendungen sehen wir als einen Vertrauensbeweis der Staatsregierung in das St. Anna Krankenhaus und seine Geburtshilfe.“ Explizit dankt Ganzmann auch dem Personal für das große Engagement.

Die Förderung aus dem Programm Geburtshilfe erhalten Landkreise und kreisfreie Städte, die zumindest mit Teilen ihrer Fläche dem ländlichen Raum zuzuordnen sind. Die Förderung umfasst bis zu 85 Prozent der Summe. Die Mittel sind zweckgebunden und dürfen nur eingesetzt werden, um das Defizit einer Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe auszugleichen. Ein Haus erhält dabei maximal eine Million Euro pro Jahr. Im St.-Anna-Krankenhaus liege der Landkreis Amberg-Sulzbach mit dem Anteil am Minus der Geburtshilfe, den er ausgleicht, „deutlich über der im Förderprogramm fixierten Mindestvorgabe von 15 %“.

 
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