Aktives Leerstands-Management ist eine Kernforderung der städtischen Kommunalpolitik. Alte Bausubstanz in Altstädten mit historischer Vergangenheit wird manches Mal als Klotz am Bein, aber auch als Chance zur Wohnraum-Verdichtung gesehen. Für beide Ansichten gibt es in der Herzogstadt augenfällige Beispiele. Schwung in die Thematik soll ein kommunales Förderprogramm zur Innenstadtbelebung bringen, das 2019 aufgelegt wurde.
Als zeitlich und räumlich begrenzte Maßnahme soll dieses Förderprogramm dem Leerstand entgegenwirken und die Bereitschaft neuer und alteingesessener Mitbürger fördern, das gewachsene und typische Ortsbild zu erhalten und zu pflegen, heißt es in einer Passage der Präambel.
Förderprogramm aufgelegt
Wie damals im Bauausschuss angeführt seien alle privaten baulichen Maßnahmen förderfähig, die im räumlichen Geltungsbereich liegen und den Zielen der Leerstandsbeseitigung entsprechen. Dazu zählen der Erwerb und die Sanierung alter Bausubstanz, Abriss und Neubau an gleicher Stelle (wenn städtebaulich geboten) sowie die Leistungen wie Beratung, Planung, Kostenschätzung, Finanzierungsberatung. Die Stadtverwaltung gebe hierzu und in allen weiteren Fragen zur Leerstandsbeseitigung gerne Auskunft. Eine entsprechende Finanzausstattung liege zielgerichtet vor.
Was aber nach Auffassung einiger Bau- und Sanierungs-Experten nicht wüssten sei die Tatsache, dass in Kommunen in sogenannten Sanierungsgebieten zum Beispiel bei der Leerstandsbelebung oder -beseitigung Steuerermäßigungen möglich seien. Eine Ausdehnung dieser Bereiche stand deshalb im Stadtrat immer ganz oben auf der Wunschliste - jetzt sollen gleich vier weitere Sanierungsgebiete in der Sulzbacher Altstadt hinzukommen. Der Stadtrat gab hierzu am Dienstag grünes Licht.
Im Sanierungsgebiet I liegen das alte Storggebäude, die Aladin-Ruine, die Storg-Kreuzung und der Sparkassenplatz. Das Sanierungsgebiet II umfasst weite Teile des Bachviertels mit Brauhausgasse und Unterer Bachgasse. Das dritte Gebiet wird umgrenzt von der Rosenberger Straße, der Neutorgasse und der Langen Gasse, und Sanierungsgebiet IV umfasst beidseitig die Obere Bachgasse.
Steuer-Abschreibung
Mit Bautätigkeit in all diesen Bereichen, die der Sanierung oder der Leerstandsbeseitigung in Sulzbach-Rosenberg dient, kann zukünftig Geld gespart werden, da die Kosten dafür als Abschreibung von der Steuer abgesetzt werden können – mindestens acht Jahre lang. "Jetzt kann nach dem Stadtratsbeschluss die Untersuchung der Sanierungsgebiete starten. Nach Beteiligung der Öffentlichkeit folgt die Ausweisung, was in etwa vier bis sechs Monaten abgeschlossen sein kann", so Stadtbaumeisterin Petra Schöllhorn im Stadtrat.
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