Nach einem behördlichen Informationsaustausch begaben sich Beamte der örtlichen Polizeiinspektion am Donnerstagvormittag in insgesamt drei Lebensmittel verarbeitenden Geschäftsbetrieben mit Kundenverkehr im Stadtgebiet auf Kontrollen. Es ging um die Einhaltung der Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz.
Dabei mussten die Ordnungshüter auch bei den Betriebsverantwortlichen selbst Verstöße gegen die Maskentragepflicht feststellen und entsprechende Bußgeldverfahren einleiten. Diese werden dem Landratsamt zur Weiterbearbeitung vorgelegt. Alle Geschäftsinhaber hätten bei der Kontrolle aber Einsicht gezeigt.
Die Polizei legt Wert auf folgende Feststellung: Hinweise auf Verstöße gegen Infektionsvorschriften in Geschäftsbetrieben würden oftmals eher, allerdings zurecht, aus Kreisen der Bevölkerung oder der Kundschaft an die Ordnungsbehörden herangetragen. "Auftragsgemäß, zum Schutz der Allgemeinheit, geht die Polizei solchen Informationen nach, belehrt die Betroffenen und bringt festgestellte Verstöße zur Anzeige", heißt es dazu im Polizeibericht.













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