Einen Hinweis auf zwei angetrunkene Radfahrer im Stadtgebiet bekam die Polizei am Donnerstag, 10. November, in den Abendstunden. Beide wollten laut Polizeibericht nach einem feuchtfröhlichen Gaststättenbesuch nach Hause fahren. Eine Streife der Inspektion Sulzbach-Rosenberg ging dem Hinweis nach und musste eindringliche Gespräche führen, bevor sich die beiden Rentner – trotz einer Alkoholisierung von zum Teil deutlich über 1,6 Promille – doch noch einsichtig zeigten. Ihren Heimweg traten sie zu Fuß an und vermieden so strafrechtliche Konsequenzen.
Auch eine Alkoholisierung unter dem Grenzwert für Fahrradfahrer von 1,6 Promille ist kein Freifahrtschein, denn sollte es zu einem Sturz kommen und alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt werden, liegt strafrechtlich eine Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkohol vor und hat empfindliche Konsequenzen zur Folge, so die Warnung der Polizei.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.