Die Petition „Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft statt Wettbewerb“ basiert auf einer gleichnamigen Projektstudie. Wie die Aktionsgruppe in einer Pressemitteilung angibt, „greifen die Bausteine der bedarfsgerechten kommunalen Kliniklandschaft ineinander und sichern die wohnortnahe klinische Versorgung der Bevölkerung.“ Deshalb schlägt die Aktionsgruppe ein Krankenhaussystem mit konkreten Bausteinen vor.
Forderung: Reform stoppen
Vorgesehen sind die Themen Kommunale Krankenhäuser, Mindesterreichbarkeit und Mindeststrukturen, Selbstkostendeckung der Krankenhäuser, Bürgerkrankenversicherung sowie flächendeckende Integrierte ambulant-stationäre Notfallzentren mit einheitlichen Standards. „Mit dem umfassenden Ansatz gehen wir weiter als die aktuell diskutierte Krankenhausreform. Wir sichern Krankenhausstandorte, anstatt sie umfassend zu schließen und zu konzentrieren“, argumentieren die Gegner der Lauterbach-Reform, zu denen auch der ehemalige Klinik-Vorstand des Landkreises, Klaus Emmerich, gehört.
„Wettbewerb und bedarfsorientierte Klinikangebote schließen sich gegenseitig aus. Niemand käme auf die Idee, Feuerwehren einem marktwirtschaftlichen Wettbewerb auszusetzen und zu entscheiden: Welche Ausstattung rechnet sich nicht? Wo schließe ich eine nicht rentable Feuerwehr? Denn: Feuerwehren retten Leben. Wohnortnahe Feuerwehren sind Daseinsvorsorge und deshalb bedarfsnotwendig. Exakt das Gleiche gilt für Allgemeinkrankenhäuser einschließlich Basisnotfallversorgung.“ Deshalb fordern die Unterzeichner nun die Gesundheitsministerkonferenz, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und den Gesundheitsausschuss des Bundestags auf, die geplante Krankenhausreform zu stoppen und sich mit dem Konzept „Bedarfsgerechte kommunale Kliniklandschaft“ auseinanderzusetzen. Gleichzeitig bitten sie die Bevölkerung um Unterstützung und Unterschriften.
Das sagt Krankenhaus-Vorstand
Oberpfalz-Medien hat zu dem Thema den Vorstand der Krankenhäuser im Landkreis Amberg-Sulzbach, Roland Ganzmann, befragt. Er sieht die Lage als sehr kompliziert an. Das KHVVG (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) gebe Inhalte, Zeitschiene und Finanzierung in der mehrjährigen Umsetzung vor. Die Grundintention der Reform sei kurzgefasst: Es müssen deutlich weniger Krankenhäuser werden, für die dann die vorhandenen Finanzmittel reichen sollen - der „Kuchen“ soll also auf weniger verteilt werden. Verstärkt werde die Reduzierung der Krankenhäuser durch zusätzliche Effekte wie die Ambulantisierung „auf Teufel komm raus“.
Aber: „Mit dem Regierungswechsel in Berlin und der personellen Neubesetzung des Gesundheitsministeriums stehen die Zeichen jetzt wieder auf Annäherung zwischen Ministerium, Bundesländern (die eigentlich die Planungshoheit haben) und den Krankenhäusern, die Kommunikation wurde wieder aktiv aufgenommen“, bilanziert der Vorstand. So gebe es erste positive Entwicklungen: Die im Koalitionsvertrag versprochenen Soforthilfen an die Kliniken sollen auf einem „unbürokratischen Weg“ schnell nach der Verabschiedung des Haushaltes auf den Weg gebracht werden.
Konkrete Inhalte noch unbekannt
Es sei weiterhin von insgesamt vier Milliarden Euro für 2025 und 2026 die Rede, über den konkreten Verteilungsschlüssel aber noch nichts bekannt. „Die DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) spricht von einem wichtigen Signal, um akuteste wirtschaftliche Not vieler Kliniken zu lindern und ihnen die notwendige Luft zum Atmen im Zuge der Krankenhausreform zu schaffen. Ebenso macht die DKG richtigerweise deutlich, dass zudem auch der bürokratische Aufwand für die Krankenhäuser auf das notwendige Maß zu begrenzen ist.“
Im Juli solle ein Referentenentwurf zur Anpassung des Gesetzes vorgelegt, dann im September im Kabinett beschlossen werden und anschließend in die parlamentarische Beratung gehen - in enger Abstimmung mit den Ländern. Was verspricht sich Ganzmann davon? „Im Kern kann erwartet werden, dass die bereits im Koalitionsvertrag genannten Punkte aufgegriffen und die Zwischenfristen, etwa für die Prüfungen des Medizinischen Dienstes, angepasst werden. Konkrete Inhalte sind noch unbekannt, aber die Grundsystematik des KHVVG dürfte erhalten bleiben.“
"Sehr gute personelle Besetzung"
Was heißt das für St. Anna Sulzbach-Rosenberg? „Das Kommunalunternehmen kann sich dieser Gesamtgemengelage natürlich nicht entziehen, sieht sich aber dennoch bestmöglich aufgestellt durch die bereits erfolgten Modernisierungsmaßnahmen, eine sehr gute personelle Besetzung und den Rückhalt des Landkreises als Träger“, gibt sich Ganzmann optimistisch. Jedoch das Ziel der Petition, ein gänzlich anderes Krankenhaussystem in Deutschland zu etablieren, dürfte zum jetzigen Zeitpunkt wohl keine Erfolgsaussichten mehr haben, meint er. Trotzdem könne es als konträre, idealisierte Perspektive in der Diskussion aber vielleicht doch einen Denkanstoß geben.
Aus Sicht der Krankenhäuser sei aus vielerlei Gründen eine Krankenhausreform wohl unausweichlich. „Aber vor allem die Art und Weise des Vorgehens des ehemaligen Bundesgesundheitsministers, Entscheidungen hinter verschlossenen Türen und ohne inhaltliche Einbindung der Kliniken zu treffen, ist deutlich zu kritisieren.“ Herausgekommen ist nach Ganzmanns Ansicht eine Situation des „kalten Strukturwandels“, die Klinikstandorte von der Landkarte verschwinden lässt, bevor die Krankenhausreform überhaupt greift. „Und ob dann finanziell etwas besser wird, ist noch nicht gesagt.“
Roland Ganzmanns Fazit: „Leider haben wir in Deutschland aber wohl weder die Zeit noch den Willen, eine gesellschaftspolitische Diskussion darüber zu halten, wie die Krankenhausversorgung der Zukunft aussehen soll und was uns diese wert wäre. Dafür machen wir alles mal wieder noch komplizierter und noch bürokratischer.“
Vorgeschlagene Bausteine Krankenhaussystem
- Kommunale Krankenhäuser
- Mindesterreichbarkeit und Mindeststrukturen
- Selbstkostendeckung der Krankenhäuser
- Bürgerkrankenversicherung
- Flächendeckende Integrierte ambulant-stationäre Notfallzentren mit einheitlichen Standards























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