Die Stadt Sulzbach-Rosenberg weist darauf hin, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, sowie Anliegerinnen und Anlieger im Stadtgebiet verpflichtet sind, im Winter ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Diese Pflicht betreffe insbesondere Geh- und Radwege, die an private Grundstücke angrenzen.
"Nach der geltenden Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straße und die Sicherung der Gehbahnen im Winter müssen an den anliegenden Grundstücken öffentliche Geh- und Radwege bei Schnee und Eis regelmäßig geräumt und gestreut werden", teilt die Stadt mit. In Straßen ohne Geh- oder Radweg sei ein etwa ein Meter breiter Streifen entlang des Fahrbahnrandes für den Fußgängerverkehr von Schnee und Eis freizuhalten.
Die Räum- und Sicherungsmaßnahmen sind laut Angaben der Stadt an Werktagen ab 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr durchzuführen. Bei anhaltender Glätte müssen sie bis 20 Uhr so oft wiederholt werden, wie es zur Gefahrenvermeidung notwendig ist.
"Sollten Grundstücke vermietet oder verpachtet sein und die Räum- und Streupflicht vertraglich auf Mieterinnen, Mieter, Pächter, externe Firmen oder Hausmeisterservice übertragen worden sein, bittet die Stadt die Eigentümer darum, diese nochmals ausdrücklich auf ihre Winterdienstpflicht hinzuweisen", heißt es in der Mitteilung weiter.
Diese Meldung basiert auf Informationen der Stadt Sulzbach-Rosenberg und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.













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