Von der FWU-Fraktion lag im Bauausschuss ein Antrag auf Verlängerung der Rampe am oberen Eingang des Sulzbacher Friedhofs vor. In einer vorangegangenen Gremiumssitzung hatten die Stadträte den Vorschlag des Baureferats für einen behindertengerechten Ausbau aus Kostengründen (etwa 70 000 Euro) noch abgelehnt. Einer nicht behindertengerechten Verlängerung der Rampe bis zum Ende der Leichenhalle stimmte der Bauausschuss in seiner jüngsten Zusammenkunft nun aber zu. Haushaltsmittel in Höhe von rund 4750 Euro werden für 2020 eingeplant.
Zumindest Denkanstöße sind Resultate eines Antrags von Patrick Fröhlich (CSU), der in der Oktober-Sitzung des Stadtrates die Erarbeitung von konkreten Maßnahmen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs beinhaltete. Abgezielt wird dabei auf die beiden Förderinitiativen "Innen statt Außen" sowie "Flächenentsiegelung" des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr. Beide Initiativen hätten laut Sachbearbeiter Klaus Kurz vom Baureferat gemein, dass für eine Förderung eine städtebauliches Entwicklungs - oder ein gleich gelagertes Planungskonzept vorliegen müsse. Hiervon gebe es in der Herzogstadt drei mit dem ISEK, Stadtumbau West (Rosenberg) sowie Feinuntersuchung Rosenberg. Diese Konzepte seien auf bestimmte Bereiche begrenzt, für das übrige Stadtgebiet existierten keine Entwicklungskonzepte. Demnach fehlten dort die Voraussetzungen für die Förderinitiativen. Auch einem gemeindlichen Selbstbindungsbeschluss stand Kurz kritisch gegenüber. Mitglieder des Bauausschusses regten dennoch die Prüfung von verschiedenen Möglichkeiten im innerstädtischen Bereich an. Peter Zahn verwies auf die Ziele des Freistaats, daran mitzuwirken, dass in Bayern pro Tag nicht mehr als fünf Hektar Fläche verbraucht würden.
Kein generelles Verbot
Das Buswartehäuschen vor dem Sonderpädagogischen Förderzentrum soll eine passende Verkleidung der Rückwand erhalten. Hier sprach sich der Ausschuss dafür aus, für zwei Varianten (unterschiedliche Länge der Verkleidung) mit einer Stahl-Glas-Konstruktion detaillierte Kostenangebote einzuholen.
Beim Thema "Schottergärten" werden bei neuen Bebauungsplänen die Bauherren gebeten, auf solche zu verzichten. Eine generelles Verbot werde aus tektonischen oder Bestandsgründen nicht ausgesprochen. Eine Satzung für die Gestaltung von unbebauten Grundstücksflächen wird es auch nicht geben.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.