Sulzbach-Rosenberg
27.11.2024 - 16:29 Uhr

Einen Tag nach Ladendiebstahl im Schnellverfahren hinter Gitter

„Die Strafe folgt auf dem Fuße“ - die Wirklichkeit in der Justiz bleibt oft hinter dieser Redensart zurück. Eine Ausnahme von der Regel bekommt jetzt ein 53-Jähriger zu spüren, der in Sulzbach-Rosenberg beim Ladendiebstahl erwischt wurde.

Sein Faible für teure Parfüms bringt einem 53-Jährigen eine neunmonatige Freiheitsstrafe wegen Ladendiebstahls ein. Symbolbild: Bernd Weißbrod/dpa
Sein Faible für teure Parfüms bringt einem 53-Jährigen eine neunmonatige Freiheitsstrafe wegen Ladendiebstahls ein.

Nach einem Bericht der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg hat am Dienstag, 26. November, gegen 14.50 Uhr ein Angestellter einer Drogeriefiliale einen 53-Jährigen beobachtet, der dort mehrere hochwertige Herrendüfte in eine Einkaufstasche steckte. Als der Mann die Blicke des Mitarbeiters bemerkte, ging er schnellen Schrittes in Richtung Ausgang. Zwei weitere Angestellte stellten sich ihm in den Weg und hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. Der Beschuldigte führte keinerlei Ausweispapiere mit sich, und bei der Durchsuchung kamen in der präparierten Einkaufstasche Parfüms im Wert von fast 700 Euro zum Vorschein. Er wurde vorläufig festgenommen.

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 53-Jährige eine Woche zuvor in Schwandorf Parfüms im Wert von 5600 Euro gestohlen hatte. Zudem wird auch in Niederbayern gegen ihn in mehreren gleichgelagerten Fällen ermittelt. Diese Sachlage bewog die Staatsanwaltschaft Amberg, einen Haftantrag beim zuständigen Amtsgericht in Amberg zu stellen. Dort fiel dann am Mittwoch, 27. November, die Entscheidung, statt den Haftantrag zu prüfen gleich ein Schnellverfahren zu eröffnen. Das Gericht sah die Diebstähle in Schwandorf und Sulzbach-Rosenberg als erwiesen an und verhängte gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung.

 
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