Nur noch den Kopf schütteln konnten Polizisten der Sulzbach-Rosenberger Inspektion über das Verhalten eines Mannes bei einer Polizeikontrolle am Dienstag, 9. Januar. Laut Polizeibericht stoppten die Beamten gegen 20.45 Uhr den Fahrer eines Lieferwagens, der zu dieser Zeit in der Hauptstraße unterwegs war, um sich im Rahmen der Bauern-Demos am Protest-Korso zu beteiligen. Grund für die Kontrolle war, dass er am Kranaufbau seines Lieferwagens die Flagge mit dem Bundesadler befestigt hatte. Dies ist Privatpersonen jedoch nicht gestattet. Die Fahne ist deutschen Bundesbehörden vorbehalten.
"Der Beifahrer, ein 37-jähriger Sulzbacher, gab sich als Eigentümer der Fahne zu erkennen. Er wurde aufgefordert, diese abzunehmen, was ihm aber offensichtlich missfiel." Laut Polizei drehte der Mann daraufhin völlig durch: "Er begann sofort lautstark herumzubrüllen und wurde extrem aggressiv. Den Beamten war es nicht möglich, ihn auch nur ansatzweise zu beruhigen." Das Verhalten sei im Lauf der Zeit immer obskurer geworden: "Der Herr tobte minutenlang, ließ sich vor den Beamten auf den Boden fallen und gab deutlich zu verstehen, dass er lieber sterben wolle als die Flagge abzunehmen."
Faustschläge gegen die Scheibe
Nach weiterem laut Polizei "nicht sozial adäquatem Verhalten" habe er dann widerwillig doch eingelenkt, sei auf die Ladefläche seines Wagens gestiegen, um die Flagge abzuschneiden. Doch er protestierte weiter: "Aus Wut und Verärgerung warf er sie auf den Boden und trampelte immer noch lautstark schreiend mit den Füßen auf ihr herum." Selbst als die Polizisten die Kontrolle bereits beendet hatten und den Mann wieder gehen lassen wollten, beruhigte er sich nicht. Der 37-Jährige sei wieder in seinen Lieferwagen gestiegen, "dort schlug er noch mehrfach mit den Fäusten gegen die Scheiben und beruhigte sich scheinbar erst, als der Fahrer wieder losfuhr".
Die Polizei zeigt ihn nun infolge seines überaus bedenklichen Verhaltens wegen eines Vergehens der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole und einer Ordnungswidrigkeit wegen Benutzung von Wappen und Dienstflaggen an.













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