Ein besorgter Bewohner eines Mehrfamilienhauses im Ortsteil Lohe meldete am Donnerstag, 11. Juli, gegen 9.25 Uhr bei der örtlichen Polizeiinspektion, dass aus der dortigen Dachgeschosswohnung Flüssigkeiten auf die Balkone der darunterliegenden Wohnungen gegossen würden. Außerdem, so die Mitteilung, sei der aus der Dachgeschosswohnung kommende Lärm unerträglich, informiert die Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg in ihrem Pressebericht.
Eine zum Einsatzort entsandte Streifenbesatzung traf in der Wohnung insgesamt vier Personen, zwei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 31 und 40 Jahren, an, die dort zu einem Trinkgelage weilten. Bei der Überprüfung der Personen stellte sich schnell heraus, dass gegen eine 31-Jährige und einen 40-Jährigen Haftbefehle aufgrund vorangegangener Verurteilungen vorlagen. Während des laufenden Polizeieinsatzes äußerte sich ein 37-Jähriger gegenüber den eingesetzten Beamten mit Worten, die den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen erfüllen.
Während die Wohnungsinhaberin in ihrer Wohnung verbleiben konnte, mussten die drei anderen Personen zur weiteren Sachbearbeitung mit auf die Wache. Laut Polizei wurden die 31-jährige Frau und der 40-jährige Mann anschließend in Haftanstalten gebracht. Der 37-Jährige durfte die Dienststelle nach der Sachbearbeitung wieder verlassen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen eines Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht eingeleitet. Ihm war in einem anderen Strafverfahren ein absolutes Alkoholverbot auferlegt worden, dem er aktuell zuwidergehandelt hatte.
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