Deutschland und die Welt
19.01.2020 - 20:32 Uhr

Ein Teil der Kirche ist schuld, dass fast kein Täter bestraft wird

Es ist eine Schande: Fast keiner der 1670 Täter wird wohl juristisch belangt werden. Das liegt vor allem an Teilen der katholischen Kirche selbst, die den Missbrauch nur schleppend und lückenhaft aufklärt. Ein Kommentar von Julian Trager.

Kommentar von Julian Trager
Ein Teil der katholischen Kirche blockiert noch immer die Aufklärungsarbeit im Zuge des Missbrauchsskandals. Bild: Frank Rumpenhorst/dpa
Ein Teil der katholischen Kirche blockiert noch immer die Aufklärungsarbeit im Zuge des Missbrauchsskandals.

Fast keiner der 1670 Täter, die in der Missbrauchsstudie der katholischen Kirche aufgelistet sind, wird wohl für seine Taten juristisch belangt werden. Eine Schande, für die vor allem ein Teil der Kirche selbst gesorgt hat. Jahrelang wurde vertuscht, wurden die eigenen Leute geschützt, wurde geblockt, die Aufklärungsarbeit verhindert. Dann war es zu spät - viele Täter sind bereits tot, die meisten Taten verjährt.

Zudem ist die Aktenlage löchrig, nicht alle Namen wurden genannt, viele Unterlagen sind vage und wertlos, zumindest juristisch. Das ist das Ergebnis der freiwilligen Kooperation der Kirche mit der Staatsanwaltschaft. Letztere musste darauf setzen, es gab ja keinen konkreten Anfangsverdacht.

Die Bistümer unterstützten die Staatsanwaltschaften unterschiedlich. Die einen arbeiteten eng mit der Anklage zusammen, die anderen gaben nur das heraus, was sowieso schon bekannt war. So klärt man nichts auf.

Die Kirche hat noch immer keine einheitliche Strategie, es gibt immer noch zu viele Aufklärungs-Verweigerer, die die Kirche als eigentliches Opfer des Skandals sehen. Einer von ihnen ist übrigens der emeritierte Papst Benedikt, der offenbar noch in der Vergangenheit lebt.

Aus dieser stammen auch die Verjährungsfristen des deutschen Strafrechts - ebenfalls ein Grund, warum wohl kaum einer der Täter vor einem Gericht zur Rechenschaft gezogen wird. Bei sexuellem Kindesmissbrauch liegen die Verjährungsfristen zwischen fünf und zwanzig Jahren. Ein Witz, dass solche Taten juristisch irgendwann nicht mehr zählen. Das sollte sich dringend ändern, genau wie Teile der Kirche.

Regensburg25.09.2018
 
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