Thanstein
04.11.2019 - 11:07 Uhr

Zukunftsprogramm für ländliche Strukturen in Thanstein

Für den Bereich Thanstein-Tännesried soll eine Flurneuordnung angestrebt werden. Über 50 Bürger zeigen Interesse an einer ersten Info-Veranstaltung. Die Umsetzung des Projekts setzt aber einen langen Atem der Beteiligten voraus.

Bauoberrat Martin Stahr (vorne, links) referierte über Möglichkeiten innerhalb einer Flurneuordnung.Das Interesse war groß an der Informationsversammlung für ein mögliches Verfahren Thanstein-Tännesried. Bild: mnt
Bauoberrat Martin Stahr (vorne, links) referierte über Möglichkeiten innerhalb einer Flurneuordnung.Das Interesse war groß an der Informationsversammlung für ein mögliches Verfahren Thanstein-Tännesried.

Das Amt für Ländliche Entwicklung veranstaltete im Pfarrheim eine Informationsversammlung für eine mögliche Flurneuordnung Thanstein-Tännesried. Das Interesse war sehr groß: Neben Bauoberrat Martin Stahr und Lukas Wiesner vom Amt für Ländliche Entwicklung sowie Jürgen Steinbauer, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft, konnte Bürgermeister Walter Schauer 55 Bürger begrüßen. Er erläuterte den Bedarf einer Flurneuordnung zunächst damit, dass die Zahl der landwirtschaftlichen Kleinbetriebe mehr und mehr zurückgehe. Um dem entgegenzuwirken, sei es wichtig, den vorhandenen Flächen eine zukunftsfähige Struktur zu geben. Der Gemeinderat sehe eine Neuordnung als Empfehlung für die Bevölkerung, entscheiden müssten es aber schlussendlich die Grundeigentümer.

Bauoberrat Martin Stahr informierte zunächst über den Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens und die Herausforderungen im ländlichen Raum. So seien die landwirtschaftlichen Wege zum größten Teil nicht mehr für die Maschinen der Gegenwart ausgelegt. Außerdem machen Auswirkungen durch den Klimawandel Maßnahmen zur Schadensbehebung nötig. Zusätzlich müsse dem Flächenfraß durch Industrie und Siedlungsbau entgegengewirkt werden.

Die Dauer eines Verfahrens bezifferte der Referent auf 20 bis 25 Jahre, wobei in den ersten zehn Jahren bereits die meisten Ergebnisse sichtbar würden. Im Anschluss folge die Ausarbeitung aller notwendigen Unterlagen und die Umschreibung von Grundbuch und Kataster. Vor der Einleitung eines Verfahrens allerdings müsse erst eine etwa eineinhalbjährige Vorbereitungsphase erfolgen, in einer sogenannten "Flurwerkstatt". Hier sollen die Teilnehmer in mehreren Begehungen und Sitzungen zusammen mit einem Landschaftsplaner den Bedarf von Maßnahmen ermitteln und dokumentieren. Nach Ablauf dieser kreativen Phase und der Vorlage einer Baukarte mit möglichen Maßnahmen kommt es zum Entscheid, ob und in welchem Umfang ein Verfahren eingeleitet wird.

Falls in Zukunft eine Flurbereinigung gestartet wird, erklärte Martin Stahr, dass die Teilnehmergesellschaft, der alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet angehören, anschließend für sechs Jahre eine Vorstandschaft wählt. Im Gremium ist auch mindestens ein Beamter des Amtes für Ländliche Entwicklung als Beisitzer vertreten. Weitere Schritte sind Planfeststellung, Durchführung von Maßnahmen sowie die Ausarbeitung der Neuordnung und Schlussfeststellung. Im weiteren Verlauf ging der Referat auf spezielle Themen wie Wertermittelung und Kosten ein (siehe Infobox).

Abschließend wurde in der Versammlung noch rege diskutiert und einige Fragen an die Verantwortlichen gestellt, das Interesse war spürbar. Aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen kamen Bürgermeister Schauer und Amtsvertreter zu dem Entschluss, im Jahr 2020 mit der Flurwerkstatt zu beginnen, um zu prüfen, ob eine Flurbereinigung notwendig ist und von den Bürgern gewünscht wird. Anschließend, so Bauoberrat Stahr weiter, würde sich bis etwa zum Jahr 2025 eine Planungsphase anschließen. Erste Baumaßnahmen wären dann im Jahr 2026 denkbar.

Hintergrund:

Bauoberrat Martin Stahr erklärte bei der Info-Versammlung die Methoden der Wertermittlung. Zusammen mit landwirtschaftlichen Sachverständigen und dem Grundstückseigentümer werden im Frühjahr bei einer Feldschätzung vor Ort Proben entnommen und bewertet. Dabei können sich Zu- und Abschläge beispielsweise durch Hang- und Geländelage oder Nass- und Feuchtstellen ergeben. Er verwies bei der Herangehensweise auf das Flurbereinigungsgesetz, nach dem jeder einen Anspruch auf wertgleiche Abfindung habe. Einen großen Stellenwert bei der Flurbereinigung genieße außerdem der Wegebau. Stahr zeigte verschiedene Optionen von Wegen in Pflaster- oder Schotterbauweise auf. Er nannte Beispiele aus bereits absolvierten Verfahren zum Wegebau und von verschiedenen Umstrukturierungen von Feldern und Bachläufen.

Zum Abschluss kam Martin Stahr auf Kosten und Fördermittel zu sprechen. Beim Landabzug müssten alle Teilnehmer Grund für die geplanten öffentlichen Maßnahmen im Verfahrensgebiet bereitstellen. In der Regel beträgt der Abzug hier zwischen drei und fünf Prozent. Die zu erbringende Eigenleistung sei abhängig von den Baumaßnahmen und der Förderung. Bürgermeister Walter Schauer ergänzte, dass die Förderung grundsätzlich bei 75 Prozent liege. Da die Gemeinde aber Mitglied der ILE Schwarzach-Regen ist, würden 85 Prozent gewährt. Weitere ökologische Zielsetzungen könnten die Fördersumme sogar um weitere fünf Prozent erhöhen. Der verbleibende Rest ist von den Teilnehmern zu tragen. Erfahrungsgemäß liege dieser zwischen 1000 und 1600 Euro pro Hektar, so Stahr. Er wies zudem darauf hin, dass bei einer Verpachtung von zehn Jahren und länger, 50 Prozent der Beiträge erstattet werden. (mnt)

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.