04.11.2019 - 13:29 Uhr

Tierärztin muss für Behandlung von gefundener Katze zahlen

Für die Behandlungskosten einer gefundenen Katze muss eine Tierärztin nach Meinung eines Gerichts selbst aufkommen, sofern sie sich nicht unverzüglich bei der zuständigen Gemeinde meldet.

Eine Katze überquert eine gepflasterte Straße. F. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa Bild: Frank Rumpenhorst
Eine Katze überquert eine gepflasterte Straße. F. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Würzburg/Ebern. Für die Behandlungskosten einer gefundenen Katze muss eine Tierärztin nach Meinung eines Gerichts selbst aufkommen, sofern sie sich nicht unverzüglich bei der zuständigen Gemeinde meldet. Das entschied das Verwaltungsgericht Würzburg am Montag und lehnte eine entsprechende Klage einer Tierärztin gegen die Verwaltungsgemeinschaft Ebern im unterfränkischen Landkreis ab.

Im März 2018 hatte die Veterinärin eine gefundene und zu ihr gebrachte Katze behandelt. Ohne Chip konnte sie keinen Besitzer ermitteln. Da das zuständige Tierheim zu dieser Zeit geschlossen war, übergab sie die Katze nach vier Tagen Behandlung der Tierschutzinitiative im Landkreis Haßberge. Dort wurde sie aufgrund der schweren Verletzungen später eingeschläfert. Für die Versorgungskosten sowie zusätzliche Mahngebühren forderte die Tierärztin von der Verwaltungsgemeinschaft Ebern knapp 550 Euro.

Das Würzburger Verwaltungsgericht wies die Forderung zurück. Die Verwaltungsgemeinde könne nur Verantwortung übernehmen, wenn das Tier dort abgegeben werde oder die Tierärztin am nächsten Werktag - und nicht vier Tage später - den Fund melde. Ausschlaggebend war laut Gericht zudem, dass die Katze nicht operiert, sondern nur „schmerzfrei gestillt“ und „am Leben erhalten“ worden war. Die Tierärztin hatte die Katze lediglich mit Infusionen versorgt.

 
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