Einen Betrugsfall verhandelte kürzlich das Amtsgericht Tirschenreuth. Bereits im Mai 2019 wurde ein 34-Jähriger zu einem Schmerzensgeld von 1000 Euro verurteilt. Die Summe sollte in Raten zu je 50 Euro auf das Konto der Rechtsanwaltskanzlei der Geschädigten überwiesen werden. Bis heute ist laut Anklage keine Rate überwiesen worden, obwohl dem Torbauer die erforderlichen Daten und Kontoverbindungen vorlagen. Deshalb muss sich der Landkreisbewohner wegen Vorspiegelung von Leistungswilligkeit und Betrug nochmals vor dem Amtsgericht Tirschenreuth verantworten.
"Von den 1000 Euro hab ich bisher nichts gezahlt", sagte der 34-Jährige. Er habe aber keine Schreiben und damit auch keine Kontonummer erhalten. Das ganze sei dann in Vergessenheit geraten, meint er. "Ich hätte mich darum kümmern müssen, das geb' ich zu." Der Angeklagte sei nach der Verhandlung im Mai 2019 mehrmals umgezogen. Zudem habe ein neuer Postbote angefangen. Auch an seinem alten Wohnsitz habe der 34-Jährige des Öfteren Post für seine Nachbarn im eigenen Briefkasten gehabt.
Konto immer im "Bereich null"
Zum Konto des Angeklagten stellte Richter Thomas Weiß fest: "Das ist immer im Bereich null." Sobald Anfang des Monats der Lohn des gelernten Schreiners kommt, hebe er ein-, zweimal große Summen ab. Zudem gehen Unterhalt, Pfändung und Miete vom Konto ab. Spätestens zum Monatsende rutsche dieses ins Minus. "Ich kann schlecht mit Geld umgehen", kommentierte der Angeklagte. Die Raten für das Schmerzensgeld hätte er aber zahlen können, war sich auch sein Verteidiger Tobias Konze sicher. 2021 werde der 34-Jährige wegen eines neuen Jobs nach Baden-Württemberg ziehen. Dann erhalte er auch mehr Lohn als jetzt. "Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Post tatsächlich nicht bei ihm ankam. Sein einziger Fehler war, dass er sich nicht gekümmert hat", sagte Konze. Sein Mandant habe nicht die Absicht gehabt, nicht zu zahlen. Hinterher sei es mehr als blöd gelaufen.
Richter: "Es steht einiges auf dem Spiel"
"Benutzen Sie ihr Handy", mahnte der Staatsanwalt und verwies darauf, dass der Angeklagte die Raten hätte begleichen müssen, selbst wenn er keine Post erhalten habe. Das Verfahren wurde nach Abstimmung von Staatsanwaltschaft, Amtsgerichtsdirektor und Verteidiger vorläufig eingestellt.
Auflage war, dass der 34-Jährige 100 Euro sofort an die Geschädigte zahlt und dann die weiteren 900 Euro in sechs Raten zu je 150 Euro. Die erste Rate ist am 15. Februar 2021 fällig und soll zugunsten der Geschädigten auf das Konto der Rechtsanwaltskanzlei überwiesen werden. "Kriegen Sie das hin, für Sie steht einiges auf dem Spiel", gab Richter Thomas Weiß dem 34-Jährigen mit auf den Weg. Der Angeklagte steht wegen einer anderen Tat unter Bewährung.















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