51-Jähriger vergreift sich an 18-Jähriger: Freundin stoppt Vergewaltigung

Tirschenreuth
09.02.2023 - 13:35 Uhr
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War es versuchte oder vollendete Vergewaltigung? Das juristische Detail war am Ende nicht entscheidend. Fest steht: Ein 51-Jähriger aus dem Landkreis Tirschenreuth hat sich an einer jungen Frau sexuell vergriffen. Nicht zum ersten Mal.

Ein Mann jenseits der 50 lässt drei junge Leute bei sich übernachten. Einer der Schlafenden in seinem Bett nähert er sich nackt, befingert die 18-jährige intim. Sie erwacht, stellt sich aber weiter schlafend und drückt die Hand ihrer Freundin, die daneben liegt und das Ganze schon beobachtet hat. Zum Glück reagiert die richtig, spricht den Mann an. Der flüchtet aus dem Schlafzimmer. Doch ungeschehen machen kann er den Übergriff nicht. Das Schöffengericht ahndete seine Tat mit zweieinhalb Jahren Gefängnis.

"Es tut mir leid", sagte der Mann auf der Anklagebank gleich zu Beginn der Verhandlung. "Ich habe wahrscheinlich ein Riesenproblem." Mit seinem Umgang mit Sexualität und mit Alkohol, wie die Verhandlung zeigte. Positiv für das Opfer war allein, dass es nicht vor Gericht aussagen musste. Der 51-Jährige war geständig.

Was war geschehen? An einem Junitag 2022 lernte der geschiedene Mann bei einem Teichfest sein späteres Opfer kennen. Die um Jahrzehnte jüngere Frau war mit ihrem Freund und einer gemeinsamen Freundin unterwegs, die den Angeklagten schon länger kannte. Zu viert fuhren sie in die Wohnung der Freundin, wo es aber zum Streit mit deren Freund kam. Daraufhin bot der Angeklagte dem Trio vom Fest an, bei sich ihm übernachten.

Freund schläft im Nebenzimmer

Die jungen Leute nahmen die verhängnisvolle Einladung in die Wohnung im Landkreis Tirschenreuth an. Die beiden Frauen gingen ins Bett des Angeklagten, der auf die Couch auswich. Der Freund des Opfers schlief im Gästezimmer und bekam von den Vorfällen nichts mit. Gegen 2.30 Uhr schlich der Wohnungsinhaber laut Anklage ins Schlafzimmer. Er streichelte die 18-Jährige am Po, zog ihren Slip herunter und führte einen Finger ein.

Die erschrockene junge Frau stellte sich weiter schlafend. Die ebenfalls wache Freundin befürchtete, dass die Situation weiter eskaliert und sprach den übergriffigen Gastgeber an: "Kannst du auch nicht schlafen?" Daraufhin ließ er von der 18-Jährigen ab – und legte sich im Wohnzimmer wieder hin. So traf ihn die Polizei an, die per Notruf von den Freundinnen alarmiert worden war. Dieses Verhalten erstaunte auch die Beamten: "Ich hatte den Eindruck, dass er die Vorwürfe nicht so ernst nimmt", sagte ein Polizist im Zeugenstand. Nur scheibchenweise gab der Mann den Übergriff zu und erklärte ihn mit einem Blackout.

Nackt und mit Kondom

So harmlos, wie der Angeklagte tat, war es wohl bei weitem nicht: Ein Kripobeamter wusste von Aussagen der Freundin, wonach der Mann schon nackt und mit einem Kondom bestückt ins Schlafzimmer kam. Und im gynäkologischen Bericht waren zwar keine äußeren Verletzungen der 18-Jährigen vermerkt, aber von einem wiederholt anal und vaginal eingeführten Finger war die Rede.

Von der Geschädigten hatte der Kriminalpolizist den Eindruck, dass die sehr labil sei und die Taten gar nicht so konkret schildern wollte. Der Angeklagte trank nach eigenen Angaben am Abend 10 bis 12 Biere. Er hatte zum Tatzeitpunkt ungefähr 1 Promille Alkohol im Blut, wirkte aber nicht besonders betrunken. Ob er nicht ein Problem habe, wenn er so junge Mädchen mit nach Hause nimmt, fragte ihn der vernehmende Beamte nach der Anzeige und gab die Adressen von Sucht- und Sexualberatung weiter. Kleinlaut räumte der Angeklagte vor Gericht ein, dass er weder in der einen noch der anderen Richtung etwas unternommen habe. Er trinke aber seit der Nacht nichts mehr.

Eine Kurzschlussreaktion beim Gang ins Schlafzimmer nahm Richter Markus Fillinger dem 51-Jährigen nicht ab. "Sie haben nicht zum ersten Mal in dieser Wohnung eine fremde Frau sexuell angegangen", kam der Vorsitzende auf die Vorstrafe des 51-Jährigen zu sprechen. "Da haben seitdem schon öfter Damen übernachtet, da war nichts", verteidigte sich der Angeklagte.

Fakt ist eine Verurteilung aus dem Jahr 2017 wegen sexueller Belästigung: Der Mann hatte sich in ähnlicher Weise einer jungen Frau, die auf seiner Couch schlief, genähert. Eine Geldstrafe war die Folge. "Sie sind unglaublich gut weggekommen", kommentierte der Richter die damalige Geldstrafe.

Diesmal ging es nicht mit einem Warnschuss ab. Vergeblich hatte Verteidiger Matthias Haberl in einem Rechtsgespräch versucht, eine Bewährungsstrafe möglich zu machen, die aber nur bis zum Strafrahmen von zwei Jahren denkbar ist. Sowohl der Richter als auch Staatsanwalt Wolfgang Voit hielten zwei Jahre und sechs Monate für schuldangemessen.

Sexualtherapie empfohlen

Die Verurteilung erfolgte aufgrund der Rechtslage wegen versuchter Vergewaltigung, obwohl das Eindringen in den Körper unstrittig war. Begründung: Weil das Opfer eben nicht geschlafen hat während des Übergriffs, aber der Täter davon ausgegangen war. Rechtlich schräg, räumte der Richter ein. Aber nicht anders machbar, bestätigte Staatsanwalt Voit.

Eine Bewährung komme nicht in Frage, das verhängte Strafmaß sei noch das Mindeste, sagte Fillinger in der Urteilsbegründung und empfahl dringend eine Sexualtherapie. Zu versuchen, wehrlose Frauen in der Wohnung zu vergewaltigen, sei jedenfalls nicht normal. Mit Blick auf eine mögliche Revision wandte sich der Richter abschließend an den Angeklagten: "Wenn Sie das Problem nicht angehen, wird es auch in der Berufung mit einer Bewährung sehr schwierig."

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Weiden in der Oberpfalz07.02.2023
Info:

Begriffe aus dem Sexualstrafrecht

  • Sexueller Übergriff: Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
  • Sexuelle Nötigung: Strafrahmen ein Jahr bis fünfzehn Jahre. In besonders schweren Fällen nicht unter zwei Jahren, etwa wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt.
  • Vergewaltigung: Besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, in der Regel mit dem Eindringen in den Körper verbunden.
 
 

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