Tirschenreuth
01.01.2021 - 18:18 Uhr

Ab Samstag: Strengere Corona-Regeln für Landkreis Tirschenreuth

74 neue Fälle und einen weiteren Corona-Toten meldet das Landratsamt Tirschenreuth an Neujahr seit Mittwoch. Zwei Altenheime sind betroffen. Damit steigt der Inzidenzwert auf 338,7 an. Weitere, strengere Beschränkungen sind notwendig.

Seit dem Neujahrstag ist der Inzidenzwert im Landkreis Tirschenreuth auf über 300 geklettert. Das bedeutet strengere Beschränkungen bis vorerst 10. Januar, teilt das Landratsamt Tirschenreuth mit. Symbolbild: Christophe Gateau/dpa
Seit dem Neujahrstag ist der Inzidenzwert im Landkreis Tirschenreuth auf über 300 geklettert. Das bedeutet strengere Beschränkungen bis vorerst 10. Januar, teilt das Landratsamt Tirschenreuth mit.

Der Landkreis Tirschenreuth überschreitet am Neujahrstag einen Inzidenzwert von 300, deswegen gelten ab Samstag, 2. Januar, weitere Beschränkungen, teilt das Landratsamt Tirschenreuth mit.

Seit Mittwoch sind 74 neue Fälle (Silvester 48 Fälle; Neujahr 26 Fälle) zu verzeichnen (Stand: 1. Januar, 12 Uhr). Bei 37 Fällen handelt es sich um bereits unter Quarantäne stehende Kontakt-1-Personen. Zudem ist eine weitere Person über 80 Jahre mit Vorerkrankungen an SARS-CoV-2 verstorben. Die Zahl der Corona-Fälle steigt damit auf 2 640 Infizierte. Insgesamt sind 146 Menschen an SARS-CoV-2 verstorben und 179 Personen mit Covid verstorben. Aktuell sind zwei Altenheime - das BRK-Heim "Haus Ziegelanger" in Tirschenreuth und "St. Martin" in Waldsassen - betroffen. Wie Landratsamt-Sprecher Wolfgang Fenzl mitteilt, handelt sich weiterhin um ein über den ganzen Landkreis verteiltes diffuses Infektionsgeschehen. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Tirschenreuth beträgt am Freitagabend 338,7.

Das Landratsamt Tirschenreuth hat aufgrund der aktuellen Situation und der nach wie vor hohen Fallzahlen am Freitagabend eine Allgemeinverfügung erlassen, die weitere strengere Regelungen trifft - gültig ab Samstag, 2. Januar:

  • Versammlungen sind sowohl unter freien Himmel, als auch in geschlossenen Räumen auf eine Teilnehmerzahl von höchstens zehn Personen und auf eine Dauer von höchstens 60 Minuten beschränkt.
  • Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Altenheime, Behindertenheime und Seniorenresidenzen wird ein komplettes Besuchsverbot erlassen. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen und unter Auflagen möglich.
  • In den vorher genannten Einrichtungen sind sowohl Mitarbeiter als auch Besucher zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Die Mitarbeiter müssen sich zweimal pro Woche einem Corona-Test unterziehen.
  • Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten sind zu jeder Zeit in der Wohnung der zu pflegenden Person zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet und müssen sich zweimal pro Woche einem Corona-Test unterziehen.

Die genannten Regelungen wurden im Einvernehmen mit der Regierung der Oberpfalz getroffen, teilt Sprecher Wolfgang Fenzl mit. Die Allgemeinverfügung gilt bis vorerst einschließlich Sonntag, 10. Januar. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden kann.

Das Landratsamt und Gesundheitsamt appelliert aufgrund dieser Entwicklung an Bürger, die Kontakte einzuschränken und sich genau zu überlegen, welche Kontakte aktuell wirklich notwendig sind. "Halten Sie die AHAL-Regel ein", schreibt Fenzl. "Das Einschränken unserer Kontakte ist derzeit die einzige Chance, die Weiterverbreitung des Virus so gering wie möglich zu halten".

Oberpfalz25.05.2022

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Tirschenreuth einsehbar

 
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