Einen Fall von Vorspiegelung falscher Tatsachen und Betrugs verhandelte das Amtsgericht Tirschenreuth kürzlich. Ein 52-Jähriger soll Mitte 2019 beim Jobcenter Tirschenreuth temporär Leistungen für seine zwei Söhne während der Wochenendaufenthalte beantragt haben. Er hatte mitgeteilt, seine zwei Kinder würden ihn regelmäßig in 14-tägigem Rhythmus besuchen. Tatsächlich sollen ihn seine Söhne aber nur noch sehr unregelmäßig besucht haben.
Laut Anklage ging es insgesamt um 461,74 Euro, die der Mann zwischen Juni und August 2019 zur Sicherung des Lebensunterhalts seiner zwei Kinder erhielt, obwohl er keinen Anspruch darauf hatte. Der Berufskraftfahrer beteuerte, dass seine zwei Söhne seit Mai 2019 im 14-tägigen Rhythmus meist Freitag bis Sonntag bei ihm gewesen seien. "Anfangs waren sie regelmäßig da, zum Sommer hin dann nur alle drei Wochen." Eine größere Pause gab es nach seinen Angaben nicht. "Da waren keine sieben oder acht Wochen dazwischen, auf keinen Fall."
Richter Thomas Weiß verlas ein Schreiben der Ex-Frau des Angeklagten an das Jobcenter von Ende April 2019. Darin beschrieb sie, dass der Alkoholkonsum ihres Ex immer mehr zugenommen hätte und sich die gemeinsamen Kinder nicht mehr bei ihm wohlfühlen würden. Zudem traute sie ihrem Ex-Mann nicht zu, dass er die Söhne versorgen könne. Deshalb erlaube sie nur noch einen sporadischen Besuch der Söhne beim Vater.
Der Angeklagte, der zwischenzeitlich auch in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Weiden saß, schrieb von dort an das Jobcenter, dass ihn die Kinder nicht mehr regelmäßig besuchten. Damit habe er aber nur seiner Ex-Frau einen Gefallen tun wollen. "Damit sie keinen Ärger mehr mit dem Jobcenter hat." Seit Januar 2015 bezieht der 52-Jährige Arbeitslosengeld II. "Zwischendurch hab ich gearbeitet", sagt der Landkreisbewohner. Aktuell ist der Berufskraftfahrer arbeitslos, weil er ohne Führerschein ist.
Um die Angelegenheit zu klären, müssen noch die Ex-Frau des Angeklagten und die Sachbearbeiterin des Jobcenters als Zeugen gehört werden. Die Verhandlung wird deshalb am 10. Dezember fortgesetzt.
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