Tirschenreuth
31.03.2019 - 14:29 Uhr

Amtsgericht Tirschenreuth: Angeklagte wegen Brandstiftung und Diebstahl verurteilt

Die Angeklagten haben zwei Dinge gemeinsam. Beide haben jeweils 15 Vorstrafen auf dem Kerbholz und sind nun vom Schöffengericht für Nummer 16 zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Einen kleinen Unterschied gibt es doch.

Symbolbild. Bild:  Oliver Berg/dpa
Symbolbild.

Der 39-Jähriger aus Regensburg, der gegenwärtig ohnehin im Gefängnis sitzt, muss sich im normalen Vollzug in Geduld üben, bis sich die Tore zur Freiheit wieder öffnen. Der 43-jährige Amberger wird zur Therapie seiner Alkohol- und Drogensucht zunächst in einer Entzugsklinik untergebracht.

Bei ihm sieht Amtsgerichtsdirektor Thomas Weiß noch nicht Hopfen und Malz verloren, dass man ihn vom "Stoff" entwöhnen kann. Beim jüngeren Komplizen sind die Prognosen nicht so günstig. Sein jüngster Entzug ist erst vier Jahre her - und er hat nichts gebracht.

Die beiden gebürtigen Osteuropäer hatten nach Überzeugung des Gerichts Anfang Juli 2017 in Regenstauf gemeinsam ein Auto gestohlen, das nach einer längeren Fahrt ins Stiftland in Großkonreuth seinen Geist aufgab. Nach einem fehlgeschlagenen Reparaturversuch haben sie den etwas älteren BMW angezündet. Rund 2000 Euro war das Auto vor dem Feuer noch wert, 1000 Euro Hitzeschaden entstand am Asphalt.

Kurze Zeit später wurden die beiden Männer von der Polizei in Tirschenreuth aufgegriffen und von Zeugen bei einer Gegenüberstellung erkannt. Auch hatten sie Gegenstände dabei, die dem Halter des entwendeten Wagens zuzuordnen waren.

Drei Verhandlungstage waren nötig, um den Sachverhalt komplett aufzurollen. Die Verteidiger, Tobias Konze aus Weiden und Andreas Schätzler aus Kemnath, hatten am Ende von Verhandlungstag zwei noch versucht, einen letzten Trumpf auszuspielen, der aber nicht stach.

Ein Spezialist aus Bochum sollte den Gutachter des Landeskriminalamts widerlegen, der überzeugt war, dass das Auto nicht wegen eines Defekts zu brennen angefangen hat, sondern dass die Angeklagten nachgeholfen haben. Die Erstellung eines weiteren Gutachtens scheiterte jedoch daran, dass der ausgebrannte BMW inzwischen verschrottet ist. Die Anwälte plädierten dennoch auf Freispruch, weil die Beweiskette nicht lückenlos sei.

"Für eine Verurteilung ist kein mathematischer Beweis notwendig", sagte Richter Thomas Weiß bei seiner Urteilsbegründung. "Das Gericht muss vom Ablauf überzeugt sein." Als Motiv für das Anzünden des Autos komme die Vernichtung von Spuren infrage, als Grund für den Diebstahl der anvisierte Verkauf des Wagens, um mit dem Erlös Drogen oder andere Dinge zu finanzieren.

Negativ ins Gewicht fielen die Vorstrafen der Angeklagten, die sich gleichen. Die Palette reicht von Trunkenheit im Verkehr, Diebstahl, Körperverletzung, Drogenbesitz und Verstoß gegen Bewährungsauflagen bis hin zu Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der 39-Jährige musste sich überwiegend in Regensburger Gerichtssälen verantworten, mit dem 43-Jährigen beschäftigte sich in erster Linie die Justiz in Amberg.

Zur aktuellen Anklage hatten die Männer eisern geschwiegen. Beiden hat diese gemeinsame Strategie nichts genützt. Richter Thomas Weiß verurteilte sie wegen Diebstahl, Brandstiftung und Sachbeschädigung jeweils zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft

 
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