"Sehr viele Bauanträge, das ist schön", kommentiert Bürgermeister Franz Stahl die Tagesordnung der Bauausschusssitzung. Für die Bauanträge und Bauvoranfragen mussten viele Ausnahmen ausgesprochen werden.
Ein Antrag sah den Bau eines Bungalows mit Walmdach vor. Das Grundstück in der Nähe des ATSV-Geländes gehöre der Stadt, wenn eine Bebauung möglich sei, würde der Antragsteller das Grundstück erwerben, informierte Stahl. "Aus städtebaulicher Sicht passt in dieses Umfeld kein Bungalow", hatte Stadtbaumeister Andreas Ockl gestalterische Einwände. Da der Bebauungsplan in diesem Bereich aufgehoben wurde, wäre das Bauvorhaben allerdings umsetzbar. In der Straße seien jedoch nur Mehrfamilienhäuser oder mehrstöckige Gebäude, ein Bungalow passe nicht ins Bild. Es müsse ein höheres Dach her, fand Ockl. Die Mehrheit der Bauausschussmitglieder hatte nichts gegen einen Bungalow an dieser Stelle. Das gemeindliche Einvernehmen für die Bauvoranfrage wurde erteilt.
Dritter Bürgermeister Norbert Schuller (Freie Wähler) erinnerte daran, dass auf dem Grundstück schon vor Jahren einmal ein Wohnblock mit einem Sechs-Familien-Wohnhaus geplant war. Stahl wusste dazu, dass sich der Bauträger aber zurückgezogen hat und demnächst einen Antrag für ein anderes Areal einreichen wird. Sechs von neun Räten stimmten gegen den Antrag. Das gemeindliche Einvernehmen für die Bauvoranfrage wurde nicht erteilt.
Trotz Abweichungen genehmigt
Im nächsten Fall darf ein Bauherr in Großklenau trotz Abweichung vom Bebauungsplan in Sachen Lage, Dachneigung und -eindeckung seine Garage trotzdem errichten. "Optik passt, Lage passt", informierte der Bürgermeister. Ein weiterer Bauantrag sah den Bau eines Einfamilienwohnhauses in Tirschenreuth vor. Die Bauherren stellten den Antrag schon vor einigen Monaten, setzten ihre Pläne aber nicht um. Nun lag dem Gremium der Antrag nochmals mit einigen Modifizierungen vor. Fünf Abweichungen vom Bebauungsplan listete Stahl auf. Es wurden rundherum bereits Bauten genehmigt, die ebenfalls Abweichungen vorwiesen, wusste Stahl. Dem schloss sich Alfred Scheidler (CSU) an: "Ich halte es trotz der Abweichungen für zulässig." Insgesamt sei das Areal nicht homogen bebaut, nördlich stünden zwei weitere Häuser mit ähnlichem Stil. Das Gremium genehmigte den Bauantrag einstimmig.
Bau im Außenbereich ermöglicht
Auch im Fall einer Bauvoranfrage für den Bau eines eineinhalbstöckigen Einfamilienhauses in Holzständerbauweise in Matzersreuth diskutierte das Gremium. Der Baugrund, hinterhalb des Feuerwehrgerätehauses, liegt im Außenbereich. Dazu erklärte Alfred Scheidler, dass grundsätzlich jedes Dorf, für das kein Bebauungsplan existiert, als Außenbereich definiert ist. So auch Matzersreuth. Bei den umliegenden Anwesen handle es sich meist um Landwirtschaften - diese gelten als privilegiert und dürften ohne Probleme im Außenbereich bauen. Doch auch in diesem Falle könne eine Ausnahme ausgesprochen werden. Weil das Bauvorhaben in Matzersreuth den dörflichen Charakter nicht zerstört und auch schon ähnliche Wohngebäude in diesem Baustil in der Nähe genehmigt wurden, sah Stahl keine Probleme.
Beim fünften Antrag war die Sache klarer. Zwar sei auch der geplante Wohnhausneubau bei Pilmersreuth im Wald im Außenbereich gelegen, jedoch ist der Antragsteller Landwirt. Damit gelte das Vorhaben als privilegiert. Auch die Bauvoranfrage zum Anbau an ein bestehendes Gebäude in Tirschenreuth wurde abgesegnet.
Auch der nächste Bauantrag weicht in drei Punkten vom Bebauungsplan ab. Hier möchte ein Tirschenreuther eine 8 mal 18 Meter große Maschinenhalle in der Nähe der Rothenbürger Straße errichten. Das betreffende Grundstück verkaufte die Stadt dem Bauherren erst kürzlich. Der Bauausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Auch in Marchaney möchte ein Paar eine Betriebsleiterwohnung mit Garage oberhalb der Jakobikapelle errichten. Auch hier liegt der betreffende Grund im Außenbereich. Der Bauausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen, jedoch prüfe das Landratsamt das Vorhaben eingehend.
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