(spi) Nachdem sowohl die Staatsanwaltschaft Gera als auch die Angeklagten gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Rudolstadt Berufung eingelegt haben, befasst sich demnächst das Landgericht Gera damit.
„Das Berufungsverfahren ist vor kurzem hier eingegangen“, bestätigt Silke Hollandmoritz am Dienstag auf Nachfrage. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Gera teilt zudem mit: „Die Berufungen sind bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf das Strafmaß beschränkt, so dass der gesamte Sachverhalt durch die Berufungskammer überprüft wird. Es ist daher sowohl im Schuldspruch als auch bei der Strafzumessung wieder alles offen.“
Auch eine Erhöhung des Strafmaßes – die Staatsanwaltschaft Gera hatte in der ersten Instanz eine leicht über der Verurteilung liegende Strafe beantragt – wäre laut der Richterin möglich, vorausgesetzt es erfolge ein entsprechender Schuldspruch.
Derzeit sitzen die Angeklagten in U-Haft. Ihnen steht nach dem Urteil des Amtsgerichts eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten bevor. Einen neuen Verhandlungstermin, der auch ein anderes Strafmaß zur Folge haben könnte, gibt es noch nicht. Auch die Entscheidung, wie viele Tage für den Prozess anberaumt werden, ist nicht gefallen, informiert Hollandmoritz. Sollte nach einer Verurteilung durch das Landgericht Gera Revision eingelegt werden, müsste sich das Thüringer Oberlandesgericht mit dem Fall befassen.













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