Tirschenreuth
13.01.2019 - 13:22 Uhr

Betrügerin entgeht Gefängnis

Der Verkauf von Thermomix, I-Phones und Drohnen übers Internet ist eigentlich nichts Besonderes. Zum Problem wird es aber, wenn es diese Geräte nicht gibt.

Symbolbild Bild: dpa
Symbolbild

Eine junge Frau aus dem Landkreis Tirschenreuth machte genau dies. Sie verkaufte zwischen Mitte 2017 und Mitte 2018 auf verschiedenen Online-Marktplätzen, beispielsweise bei E-Bay und Shpock, mehrere Thermomix, Smartphones von Samsung und Apple, ein MacBook, eine Drohne sowie einen Kindersitz. Die 23-Jährige kassierte das Geld. Sie konnte aber keine Ware liefern. Aus einem einfachen Grund: Sie hatte keine.

Da dies gewerbsmäßiger Betrug ist, musste sich die Frau nun für diese Taten vor dem Amtsgericht Tirschenreuth verantworten. In 7 Anklageschriften hatte die Staatsanwaltschaft insgesamt 16 Fälle erfasst. Der Gesamtschaden lag bei 6870 Euro.

Schon zu Beginn räumte Anwalt Tobias Konze ein, dass alle Vorwürfe richtig seien. "Meine Mandantin hatte in dieser Zeit eine finanzielle Durststrecke." Sie habe Gegenstände verkauft, die sie nicht hatte. "Das Geld verwendete sie für ihren Lebensunterhalt", sagte der Jurist. Und auch die 23-Jährige gestand: "Ich habe Leute abgezockt."

Ihr sei damals nicht bewusst gewesen, "was ich anrichte". Zu dieser Zeit sei sie krank gewesen. Sie litt unter Panikattacken und war deswegen auch in Behandlung. "Ich war nur noch in meiner Wohnung und habe das Haus nicht verlasen. Ich habe praktisch nicht mehr am Leben teilgenommen", erklärte die 23-Jährige. Die Einkäufe habe ihr Freund erledigt.

Seit Mitte 2018 arbeitet die Angeklagte aber wieder. Mittlerweile hat sie einen festen Vertrag und ist Vollzeit als Bürohilfskraft tätig. Sie kündigte an, "wieder alles gut zu machen. Ich will jeden Cent zurückzahlen." Auch versicherte die Frau, dass sie sich auf allen Online-Märkten abgemeldet habe. Richter Thoms Weiß wollte wissen, ob es noch weitere Betrugsfälle gebe. Dies verneinte die Angeklagte. "Nach menschlichem Ermessen dürfte nichts mehr kommen", pflichtete ihr Konze bei.

Staatsanwältin Franziska Paintner plädierte schließlich für zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Als Hauptgrund nannte sie, dass die 23-Jährige trotz mehrerer Anklagen "unbeirrt weitermachte". Zudem habe die jung Frau wegen gleicher Betrugsfälle schon drei Einträge im Strafregister.

"Es ist klar wie Kloßbrühe, dass meine Mandantin heute wegen gewerbsmäßigen Betrug verurteilt wird", sagte Konze. Zudem wisse die 23-Jährige, dass sie eine Freiheitsstrafe erwarte. "Aber ich bin überzeugt, dass es einen Strafvollzug nicht braucht, da sie keine solche Tat mehr begeht." Seine Mandantin habe es kapiert. Dies zeige auch ihr Geständnis. Durch ihre Krankheit sei sie bei den Taten nicht "ganz in der Spur gewesen". Die unbefristete Arbeit sah der Anwalt als Perspektive für die 23-Jährige. Als flankierende Maßnahme schlug er vor, der Frau einen Bewährungshelfer zur Seite zu stellen. "Die Gesundung meiner Mandantin schreitet voran. Ich glaube, man muss ihr diese Chance geben", schloss Konze.

Das sah offenbar auch der Richter so. Er verurteilte die Bürohilfskraft zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. In dieser Zeit wird der Frau ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Den angerichteten Schaden von 6870 Euro muss sie begleichen. Zusätzlich sprach Weiß eine Geldauflage von 2000 Euro aus. Diese muss die 23-Jährige in 100-Euro-Monatsraten an den Bayerischen Landessportverband (BLSV) Tirschenreuth abstottern.

Die Bewährung begründete der Richter mit der günstigen sozialen Prognose wegen der festen Arbeit und "die besonderen Umstände in der Persönlichkeit" der Angeklagten. "Jeder neue Betrug führt wahrscheinlich dazu, dass die Bewährung widerrufen wird", gab Weiß der Frau mit auf den Weg.

 
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