Langsam rückt der Stichtag näher. Bis Freitag, 22. Februar, können noch Anträge für das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) gestellt werden. Darauf weist Wolfgang Keck, Leiter der Abteilung Förderung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Tirschenreuth hin. Im Rahmen der beiden Programme werden Landwirte für die freiwillige Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen unterstützt, die über die Anforderungen der guten fachlichen Praxis hinausgehen.
"Im Landkreis Tirschenreuth werden knapp 30 000 Hektar Ackerfläche bestellt. 14 500 Hektar und damit bereits knapp die Hälfte der Ackerfläche bewirtschaften Landwirte unter Einhaltung von KULAP-Vorgaben mit dem Schwerpunkt Biodiversität", informiert Keck in einer Pressemitteilung. Er weist darauf hin, dass Landwirte nun wieder die Möglichkeit haben, in KULAP-Maßnahmen für den Zeitraum 2019 bis 2023 neu einzusteigen. Dies sei auch eine Möglichkeit, einen Beitrag für mehr Artenvielfalt zu leisten. Gefördert werde zum Beispiel auch die Anlage von jährlich wechselnden oder mehrjährigen Blühflächen.
2019 stehe nahezu das gesamte Maßnahmenspektrum aus dem KULAP für die Neuantragstellung zur Verfügung. Auch die vielfältige Fruchtfolge mit Leguminosen und alten Kulturarten werde wieder gefördert. Betriebe, die in den ökologischen Landbau einsteigen, könnten im KULAP ebenfalls eine Förderung beantragen. Einen Ausgleich gebe es auch für extensive Grünlandnutzung oder die Umwandlung von Acker in Grünland in wassersensiblen Bereichen. Die Winterbegrünung von Flächen mit Wildsaaten, sowie die Mulchsaat bzw. Direktsaat oder der Verzicht auf Intensivfrüchte seien ebenso Teil des KULAP wie die extensive Teichwirtschaft.
Weitere Informationen gibt es bei den zuständigen Fördersachbearbeitern, Telefon 0 96 31 / 79 88-0, oder im Internet. www.aelf-ti.bayern.de www.stmelf.bayern.de/kulap













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