Tirschenreuth
24.11.2019 - 11:21 Uhr

Ehemalige Freundinnen treffen sich vor Gericht

Es geht um eine zerbrochene Freundschaft, einen verbotenen Handyanruf und eine Familie, die sich extrem belästigt fühlt: Vor dem Amtsgericht Tirschenreuth muss sich eine 31-Jährige aus dem Landkreis Tirschenreuth verantworten.

Symbolbild Bild: dpa
Symbolbild

Trotz Kontaktverbot hatte die Altenpflegehelferin im Mai eine ehemalige Freundin (30) angerufen. "Wir kennen uns seit 13 Jahren und waren sehr gut befreundet", gab die Geschädigte, die auch im Landkreis Tirschenreuth wohnt, vor Richter Thomas Weiß an. 2018 sei die Angeklagte ein komplett anderer Mensch geworden. "Ich weiß nicht, was passiert ist. Es war dann einfach nur noch krank", erklärte die Bürokauffrau. Die 31-Jährige habe die 30-Jährige und deren Familie "tot gesprochen". Die Altenpflegehelferin sei jeden Tag mit der Polizei vor der Tür gestanden. "Sie hat einfach nicht aufgehört. Sie hat gesagt, dass mein Mann und mein Vater sterben werden. Irgendwann hat auch die Polizei sie nicht mehr ernst genommen."

Schließlich landete der Fall im März vor Gericht. Beide Frauen schlossen einen Vergleich. Dieser beinhaltete auch ein Kontaktverbot für die 31-Jährige zu ihrer früheren Freundin. Im Mai rief die Altenpflegehelferin aber laut Anklage die 30-Jährige trotzdem an.

"Nach dem Gerichtstermin im März hat sie mich jeden Tag angerufen. Dafür gibt es einige Zeugen. Ich habe sie dann nur zurückgerufen. Das gebe ich ja zu", verteidigte sich die 31-Jährige. Es sei immer um einen Ring gegangen, den ihr die ehemalige Freundin geschenkt habe. "Den habe ich aber nicht mehr. Ich habe ihn weggeworfen."

Der Ehemann der 30-Jährigen trat auch als Zeuge auf. Er gab an, dass die Angeklagte immer alles negativ gesehen habe. "Sie hat lauter wirres Zeug geredet." Die 31-Jährige habe an dem Tag im Mai zuerst ihn und kurz darauf seine Frau angerufen.

Ein Polizist erklärte, dass die Angeklagte bei einer Befragung ausgesagt hatte, dass ihre ehemalige Freundin sie schon vorher angerufen habe. "Sie wollte uns einen Screenshot der Anrufliste noch vorlegen. Das hat sie dann aber nie gemacht." Zudem hatte die Altenpflegehelferin zwei Zeugen benannt. Diese hätten sich aber an keine Telefonate der 30-Jährigen erinnern können. "Sie haben gesagt, das ist eine ewige Sache. Sie wollen damit nichts zu tun haben", so der Polizist.

Da zwei geladene Zeugen nicht vor Gericht erschienen waren, setzte Richter Thomas Weiß einen zweiten Verhandlungstag für Freitag, 29. November, an.

 
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