Die beiden wohnten im selben Haus in verschiedenen Wohnungen und waren von Mitte August bis Anfang September 2018 ein Paar. Die Trennung konnte der Angeklagte offenbar nur sehr schwer überwinden.
Denn er versuchte, "wiederholt die Geschädigte in ihrer Wohnung aufzusuchen und via WhatsApp-Sprachanrufe und -Textnachrichten Kontakt zu ihr aufzunehmen, obwohl diese ihm deutlich gemacht hatte, dass sie keinen weiteren Kontakt zu ihm wünsche", verlas Staatsanwältin Katrin Gaida die Anklageschrift und zählte neun konkrete Fälle auf. So stand der 32-Jährige in einigen Septembernächten vor der Wohnungstür seiner Ex, klopfte, klingelte und schrie.
Dieses Szenario wiederholte sich ständig. Einmal war er zwei Stunden vor ihrer Wohnung, schlug gegen die Türe und klingelte fast durchgehend. Der Angeklagte versuchte auch öfter mit der 22-Jährigen zu reden, als diese von der Arbeit nach Hause kam. Zudem äußerte er, dass er sie "fertig machen werde. Dies sei keine Drohung, sondern ein Versprechen".
Panikattacken attestiert
Auch als die 22-Jährige eine Freundin besuchte, stand der 32-Jährige auf einmal auf der Matte. Laut Anklageschrift kam er in den Garten, beschimpfte die beiden und versperrte mit seinem Körper die offene Terrassentür. Zudem hielt sich der Angeklagte bei einem Kirwa-Besuch ständig in der Nähe seiner Ex auf.
Das Stalking führte bei der jungen Frau zu Panikattacken, Bauchkrämpfen, Herzrasen, Kopfschmerzen und Schlafstörungen. "Ich fühle mich in meiner freien Lebensführung komplett beeinträchtigt", zitierte Gaida aus dem Arztattest. Außerdem traute sich die 22-Jährige nicht mehr in ihre Wohnung und zog sogar für einige Wochen aus. Die Staatsanwaltschaft erhob daher gegen den 32-Jährigen, der kurz vor dieser Tat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, Anklage wegen Nachstellung. Vor Gericht trat die Geschädigte als Nebenklägerin auf.
Zu Beginn des Prozesses hatten Richter Thomas Weiß, die Staatsanwältin Gaida, Anwalt Stephan Scherdel für die Nebenklägerin und Verteidiger Tobias Konze bei einem Rechtsgespräch den Strafrahmen eingegrenzt. Dieser lag bei 80 bis 100 Tagessätzen und zusätzlich 1000 Euro Schmerzensgeld für die Geschädigte. Im Gegenzug legte der Angeklagte ein Geständnis ab.
1000 Euro Schmerzensgeld
Die Staatsanwältin forderte daher neben dem Schmerzensgeld eine Strafe von 100 Tagessätzen zu je 40 Euro. "Es ist nicht die Vorgehensweise, wie Menschen miteinander umgehen. Mein Mandant hat Grenzen überschritten", eröffnete Anwalt Konze sein Plädoyer. Er sah 80 Tagessätze für ausreichend. Schließlich verurteilte Richter Weiß den 32-Jährigen zu einer Geldstrafe von 3150 Euro (90 Tagessätze zu je 35 Euro) und 1000 Euro Schmerzensgeld.
"Es ist gerade noch eine Geldstrafe ausreichend. Es muss aber jetzt Schluss sein. Wenn Sie weitermachen, ist es zappenduster. Dann folgt wahrscheinlich eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung", richtete sich Richter Thomas Weiß noch einmal an den Angeklagten.



















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