Der Unfallverursacher hatte gegen seinen Strafbefehl Einspruch eingelegt. Damit landete der Fall vor dem Amtsgericht Tirschenreuth. Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sollte der 31-Jährige drei Monate seinen Führerschein abgeben und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 110 Euro zahlen.
Der Mann aus dem Landkreis Tirschenreuth schilderte vor Gericht ausführlich "seine Sicht der Dinge". An dem Sonntagnachmittag im April 2018 hatte er sich mit einem guten Kumpel zum Motorradfahren verabredet. "Ich hatte schon viele Touren mit ihm gemacht." Da der 31-Jährige nach eigenen Aussagen die Strecke gut kannte, fuhr er mit seiner Yamaha voraus. Es ging auf der Staatsstraße 2177 von Kulmain Richtung Marktredwitz.
Kurz vor dem Zinster Berg kam es zu dem schrecklichen Unfall. Als der Angeklagte ausscherte, um ein Auto zu überholen, stieß er frontal mit einem entgegenkommenden BMW zusammen. Sein Motorrad wurde dabei total zerfetzt. Das Hinterrad samt Aufhängung traf den hinter ihm fahrenden Freund so schwer am Kopf, dass dieser noch an der Unfallstelle starb. Der Yamaha-Fahrer wurde schwer verletzt, ein Rettungshubschrauber flog ihn nach der Erstversorgung an der Unfallstelle in ein Klinikum. Er hatte sich mehrere Rippen gebrochen, die Lunge gequetscht, viel Blut im Bauchraum und die Milz mehrmals gerissen. Eine Niere funktioniert mittlerweile nur noch zur Hälfte. Der BMW-Fahrer erlitt durch den Aufprall eine Prellung des linken Sprunggelenks.
"Es war wie ein Blackout. Ich kann mir nicht erklären, warum ich überholt habe", sagte der 31-Jährige vor Gericht. Als er seinen Fehler gemerkt habe, sei es schon zu spät gewesen. "Ich bin voll in die Eisen gegangen. Aber es war leider zu spät." Nach dem Crash sei er auf der Straße gelegen und habe nach seinem Freund gerufen. Als Rettungskräfte den 31-Jährigen später zum Rettungshubschrauber trugen und er dann sah, dass über seinem Kumpel eine Decke lag, sei ihm klar gewesen, "dass er tot ist". In diesem Moment habe er sich gewünscht: "Hätte es doch mich erwischt."
In den Wochen und Monaten danach hätten ihm der Schwager und die Schwester des Verstorbenen Beistand geleistet. "Sonst hätte ich vielleicht einen psychischen Knacks bekommen", gab der Mann zu. Er selber sehe sich als vernünftigen Fahrer. "Ich weiß nicht, was an diesem Tag passiert ist." Seit dem Unfall habe er sich auf kein Motorrad mehr gesetzt. "Es gibt kein Geld der Welt, das mir meinen Freund zurückbringt", schloss der 31-Jährige seine Ausführungen.
Letztendlich verurteilte Richter Thomas Weiß den 31-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Monaten Fahrverbot. "Denn der Angeklagte ist für seine Arbeit auf ein Auto angewiesen." Die Höhe der Geldstrafe beließ der Amtsgerichtsdirektor.
Auf dies hatten sich vorher Richter, Staatsanwalt Peter Frischholz und Anwalt Gebhard Rittger in einem Rechtsgespräch verständigt. Der Angeklagte hatte danach zugestimmt, seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen zu beschränken. Damit brauchte auch nicht mehr der anwesende Sachverständige seine Expertise vorlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



















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