De neue Bereitschaftsdienst ist dann fest im Krankenhaus Tirschenreuth angesiedelt. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) stellt die Versorgung außerhalb der üblichen Sprechzeiten auf ein völlig neues System um. Anstatt über die Nummer 116117 den nächsten diensthabenden Hausarzt zu erfragen, können Patienten in eine neu eingerichtete Bereitschaftspraxis kommen. Dort ist ab künftig jeden Mittwoch und Freitag von 14 bis 20 Uhr ein Mediziner eingeteilt, ebenso jeden Samstag, Sonntag und Feiertag von 9 bis 20 Uhr. Zwar fehlte bis Ende der Woche noch die Möblierung des von der KVB angemieteten Behandlungszimmers, doch der Start nächsten Dienstagabend steht fest.
Redakteurin Michaela Kraus hat Birgit Grain, Sprecherin der KVB, ein paar Fragen gestellt.
ONETZ: Am Dienstag nehmen die Bereitschaftspraxen unter anderem in Weiden, Tirschenreuth und Marktredwitz den Betrieb auf. Ist der Zeitplan zu schaffen, bis Jahresende in ganz Bayern solche Zentren zu schaffen?
Birgit Grain:
Alle Vorbereitungen laufen im Zeitplan. Bis Ende 2018 wird es bayernweit rund 110 Bereitschaftspraxen geben, die den Patienten als zentrale Anlaufstellen außerhalb der üblichen Sprechstundenzeit zur Verfügung stehen. Mittlerweile sind bereits 80 Prozent Bayerns, sowohl von der Fläche als auch von der Bevölkerungszahl her, auf die neue Systematik der Bereitschaftspraxen sowie einem separaten Fahrdienst für Hausbesuche umgestellt.
ONETZ: Welche Ärzte bilden den Pool für das neue Dienstmodell?
Birgit Grain: Zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst sind niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen verpflichtet. Zusätzlich unterstützt können sie von den sogenannten „Poolärzten“ werden. Poolärzte sind Ärzte ohne Vertragsarztzulassung, die freiwillig am Bereitschaftsdienst teilnehmen und die eine entsprechende ärztliche Qualifikation aufweisen. Poolärzte können im Rahmen des Bereitschaftsdienstes Dienste von Niedergelassenen übernehmen und den Dienst auf selbstständiger Basis durchführen.
ONETZ: Kann ein bettlägeriger oder anderweitig immobiler Patient einen Arzt nach Hause bestellen?
Birgit Grain: Auch Hausbesuche sind im Rahmen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes selbstverständlich wie bisher möglich. Einen Anspruch auf einen Hausbesuch („Besuchsbehandlung“) im Rahmen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes haben Patienten, die aus medizinischen Gründen eine Arztpraxis nicht selbst aufsuchen können. Dies ist im sogenannten „Bundesmantelvertrag Ärzte“ gesetzlich geregelt. Es entscheidet jeweils der diensthabende Arzt, nachdem er sich die Symptome des Patienten schildern hat lassen, ob ein Hausbesuch erforderlich ist.
Der Bereitschaftsdienst darf aber nicht mit dem Notarztdienst verwechselt werden. Im Ärztlichen Bereitschaftsdienst geht es um die Patientenversorgung außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten. Es handelt sich also um Erkrankungen, mit denen man eigentlich die Sprechstunde eines niedergelassenen Arztes aufsuchen würde, dessen Praxis aber gerade geschlossen hat. Der Notarzt, der über die Telefonnummer 112 über die Integrierte Leitstelle angefordert wird, kommt mit Blaulicht schnellstmöglich in lebensbedrohlichen Fällen: Beispielsweise bei Verdacht auf Herzinfarkt, Schlaganfall, bei Unfällen, Atemnot, Blutungen oder Komplikationen in der Schwangerschaft. Hier ist ganz klar vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu trennen.
.
ONETZ: Gelten Landkreisgrenzen im neuen System oder können Patienten auch in für sie günstiger gelegene Bereitschaftspraxen kommen?
Birgit Grain:
Dem Patienten steht selbstverständlich immer frei, die für ihn nächstgelegene Bereitschaftspraxis aufzusuchen - er ist nicht an einen festgelegten Bereitschaftsdienstbereich gebunden. Wenn sich ein Patient nicht sicher ist, wo sich die für ihn nächstgelegene Bereitschaftspraxis befindet, kann er sich bei unserer Vermittlungszentrale unter der bundesweit gültigen und kostenfreien Telefonnummer 116117 erkundigen oder einen Blick auf unsere Internetseite www.bereitschaftsdienst-bayern.de werfen.
ONETZ: Nicht alle sind begeistert vom neuen Modell. Welche Vorteile sieht die KVB für Patienten, welche für Ärzte? Erhoffen Sie sich eine Entlastung der Notaufnahmen?
Birgit Grain:
Die Weiterentwicklung des Bereitschaftsdienstes der niedergelassenen Haus- und Fachärzte gehört zu einem der wichtigsten Anliegen der Ärzteschaft – und das nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland. Denn ein gut funktionierender Ärztlicher Bereitschaftsdienst kann dazu beitragen, die niedergelassenen Haus- und Fachärzte von der permanenten Erreichbarkeit für ihre Patienten zu entlasten, den Notaufnahmen der Kliniken die Konzentration auf deren Kerngeschäft – die Behandlung schwerer Erkrankungen, die in der Regel stationärer Behandlung bedürfen – zu ermöglichen und den Patienten eine ambulante Akutversorgung außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten aufzuzeigen, mit Bereitschaftspraxen als zentrale Anlaufstelle zu festen Öffnungszeiten. Die Einrichtung zentraler Bereitschaftspraxen hat für die Patienten den Vorteil, dass mühsame Recherchen, welcher niedergelassene Arzt Dienst hat und wo sich dessen Praxis befindet, entfallen. Eine Kooperation mit den Kliniken ermöglicht darüber hinaus die ambulante Versorgung auch zu den Nachtzeiten. Zum 1. Januar 2016 ist außerdem das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft getreten. Dieses gibt vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Bereitschaftspraxen an Krankenhäusern nach Bedarfsgesichtspunkten einrichten sollen.
Für die KVB, die für die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung in Bayern verantwortlich ist, kommt noch ein vierter Aspekt hinzu: Der Bereitschaftsdienst war insbesondere in weniger dicht besiedelten Regionen bislang eines der wesentlichen Niederlassungshindernisse für junge Ärztinnen und Ärzte. Während in den Großstädten die Dienstbelastung für den Einzelnen seit jeher eher gering ausfällt, waren in ländlichen Regionen kleine Dienstgruppen mit wenigen Mitgliedern praktisch im Dauereinsatz. Jedes zweite Wochenende Bereitschaftsdienst zu haben, ist weder erstrebenswert, noch ist es mit einer regulären Lebens- und Freizeitgestaltung vereinbar. Nicht zuletzt deswegen hat die Vertreterversammlung der KVB vor einigen Jahren umfassende Änderungen der bestehenden Bereitschaftsdienstordnung beschlossen und den Vorstand mit der Umsetzung beauftragt. Diese läuft inzwischen erfolgreich in ersten Pilotregionen seit dem Jahr 2015 und wird Ende 2018 abgeschlossen sein.
ONETZ: Bei Hausbesuchen am Abend oder am Wochenende soll jetzt medizinisch geschultes Personal den Arzt zum Patienten bringen. Warum? Und stehen dafür genügend Leute zur Verfügung?
Birgit Grain: Das Thema „Sicherheit im Bereitschaftsdienst“ liegt der KVB in diesem Zusammenhang sehr am Herzen. Im April 2017 hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das vorsieht, Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute strenger zu bestrafen. Gemeinsam mit der Bayerischen Landesärztekammer hatten wir parallel dazu in einer Pressemitteilung Stellung bezogen und das Vorhaben sehr befürwortet, denn die Stärkung des Schutzes der Einsatz-, Hilfs- und Rettungskräfte ist längst überfällig. Der Staat setzt damit unmissverständlich ein Zeichen, dass Gewalt gegen diese Berufsgruppen nicht einfach hingenommen werden kann. Dies muss allerdings auch für alle Haus- und Fachärzte gelten, die auf Hausbesuchen, im Bereitschaftsdienst und in ihren Praxen mit aggressiven und gewaltbereiten Patienten konfrontiert werden. Es ist vollkommen inakzeptabel, wenn Ärzte und Psychotherapeuten bei ihrer Arbeit attackiert werden. Sie haben hier jegliche Unterstützung verdient und es wäre ein wichtiges politisches Signal, wenn auch sie per Gesetz besser vor Gefahren durch aggressives Verhalten geschützt wären.
Unabhängig von der politischen Ebene setzt sich die KVB schon jetzt konkret für Maßnahmen und Strategien ein, die unseren Mitgliedern mehr Sicherheit in ihrer täglichen Arbeit bieten. Dazu gehört der begleitende Fahrdienst für Hausbesuche im Bereitschaftsdienst, den wir bis Ende 2018 flächendeckend im Freistaat einführen. Die öffentlichen Ausschreibungen für den Fahrdienst in den jeweiligen Regionen erfolgen zeitnah zur Umstellung auf das neue System. Bislang konnte von den Fahrdienstleistern stets ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung gestellt werden.Wenn dieses neue System bayernweit umgesetzt ist, muss kein Arzt und keine Ärztin mehr bei Nacht und Nebel allein beim Hausbesuch im Bereitschaftsdienst unterwegs sein.
ONETZ: Wie wird die Bevölkerung über all die Änderungen informiert?
Birgit Grain: Zur Umstellung jeder Bereitschaftsdienstregion geben wir Presseinformationen heraus, mit denen wir stets unseren regionalen Presseverteiler eines ganzen Regierungsbezirks bespielen. Außerdem haben wir folgende Broschüre allen bayerischen Bürgermeistern zugeschickt und diese auch auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt:
https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Infomaterial/UeberUns/...
Zusätzlich gibt es folgende Visitenkärtchen, die Ärzte kostenfrei bei uns bestellen und in ihren Arztpraxen auslegen können: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Infomaterial/UeberUns/...
Die bundesweit gültige kostenfreie Telefonnummer 116117 gibt es für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst bereits seit 2012. Ebenso unsere Internetseite www.bereitschaftsdienst-bayern.de
Gegenüber der Presse betonen wir schon seit langem, wie wichtig es ist, die Telefonnummer 116117 in die Spalte „Wichtige Rufnummern“ aufzunehmen. Die Zentrale, über die der Ärztliche Bereitschaftsdienst vermittelt wird, ist 24 Stunden täglich über die kostenlose, bundesweit gültige Telefonnummer 116117 ohne Vorwahl erreichbar. Medizinisches Fachpersonal nimmt die Anrufe entgegen und lotst den Anrufer je nach Krankheitsfall und Mobilität entweder in die nächste Praxis beziehungsweise Bereitschaftspraxis, vermittelt an den diensthabenden Arzt im Fahrdienst oder leitet den Patienten im lebensbedrohlichen Notfall direkt über die Integrierten Leitstellen an den Notarzt im Rettungsdienst weiter.














Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.