Wer beruflich Lebensmittel (z. B. in der Gastronomie, in Bäckereien, Metzgereien usw.) herstellt, behandelt oder verkauft, braucht eine Infektionsschutzbelehrung durch das Gesundheitsamt. Dies ist im Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geregelt. Das Gesundheitsamt Tirschenreuth ermöglicht ab sofort die Online-Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung. Bisher fanden sie ausschließlich in Präsenzterminen im Gesundheitsamt statt, so das Landratsamt in einer Mitteilung.
Mit der neuen digitalen Lösung können Bürger "nun flexibel von zu Hause aus an der Belehrung teilnehmen und eine Bescheinigung erhalten". Präsenztermine werden nach telefonischer Anfrage weiterhin angeboten. „Die digitale Umsetzung der Infektionsschutzbelehrung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Modernisierung unserer Dienstleistungen. Sie erleichtert den Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger und zeigt, wie wir durch Digitalisierung die öffentliche Gesundheit effektiv unterstützen können“, wird Landrat Roland Grillmeier in der Mitteilung zitiert.
Das Verfahren könne ohne vorherige Anmeldung durchgeführt werden. Interessierte müssen bereitgestellte Videos ansehen und anschließend Fragen dazu beantworten. Um die Teilnahme für möglichst viele Menschen zu erleichtern, sind die Videos in verschiedenen Sprachen verfügbar.
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