(szl) Trotz der guten Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind bundesweit noch immer 800 000 Menschen langzeitarbeitslos. Im Landkreis Tirschenreuth sind rund 430 Personen betroffen. Je länger die Suche nach Arbeit erfolglos bleibt, desto schwieriger wird der Weg zurück in die Arbeit.
Unter dem Titel "MitArbeit" hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosen vorgelegt. Das Teilhabechancegesetz, das zum 1. Januar in Kraft getreten ist, schafft mit zwei Fördermöglichkeiten neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem Arbeitsmarkt. Markt und Integration-Teamleiterin Hilke Janssen, Projektvermittlerin Agnes Nitz und Geschäftsführer Leonhard Merkl vom Jobcenter Tirschenreuth stellen die neuen Fördermöglichkeiten - § 16e Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und §16i Teilhabe am Arbeitsmark - vor.
Förderhöhe: 100 Prozent
Die Förderung zur "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" dauert zwei Jahre. Einzige Voraussetzung für Arbeitnehmer ist eine zweijährige Langzeitarbeitslosigkeit, in der sie trotz vermittlungstechnischer Unterstützung am Arbeitsmarkt nicht erfolgreich integriert werden konnten. Beschäftigt der Arbeitgeber einen Langzeitarbeitslosen, erhält er vom Jobcenter im ersten Jahr einen Zuschuss von 75 Prozent, im zweiten 50 Prozent.
Die "Teilhabe am Arbeitsmarkt"-Förderung dauert fünf Jahre. Unterstützt werden hier "sehr arbeitsmarktferne" Personen, die innerhalb der vergangenen sieben Jahre mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben. Sie sollen dem Arbeitsmarkt wieder näher gebracht werden. Die Förderhöhe beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent, dann jährlich schrittweise 90, 80 und schließlich 70 Prozent im fünften Jahr.
Dabei gibt es im Gegensatz zu anderen Programmen und Projekten einige Besonderheiten und Neuerungen: Einbezogen werden alle Arbeitgeber unabhängig von ihrer Art, Rechtsform, Branche oder Region, es gibt hier keine zusätzlichen Anforderungen oder Auflagen an die Arbeitgeber. Zudem unterstützen "Coaches" die ehemaligen Langzeitarbeitslosen dabei, im Berufsleben wieder Fuß zu fassen. Die Betreuer helfen bei Problemen am neuen Arbeitsplatz, bei Schwierigkeiten im Alltag oder vermitteln zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Jobcenter übernimmt oder erstattet erforderliche Weiterbildungen und Qualifizierungen während der Förderung, so zum Beispiel einen Schreibmaschinenkurs oder ein Kommunikationstraining.
Arbeitgeber gefragt
"Uns ist in erster Linie wichtig, dass diese Personen einen Fuß in die Tür und wieder eine Tagesstruktur bekommen", sagt Teamleiterin Hilke Janssen. "Wir wollen richtige, echte Arbeit fördern - keine Mini- oder Aushilfsjobs", ergänzt Merkl.
"Obwohl wir noch am Anfang stehen, sind wir ganz euphorisch", freut sich Nitz. Jetzt brauche das Jobcenter nur noch Arbeitgeber aus dem Landkreis, die wiederum bereit sind, einem Langzeitarbeitslosen eine Chance zu geben. "Eigentlich erhält der Arbeitgeber die Förderung, wenn er einen Langzeitarbeitslosen einstellt", erklärt der Geschäftsführer. Das Teilhabechancegesetz mache es allen Beteiligten - Jobcenter, Arbeitgeber und Hartz-IV-Bezieher - einfacher. Auch hinsichtlich der Antragstellung. Wichtig sei nur, vor Abschluss eines Arbeitsvertrages die Fördervoraussetzungen mit dem Jobcenter zu klären.
Viele einstellen
"Wir hoffen, dass mit den Förderungen viele Menschen eingestellt werden", sagt Leonhard Merkl. Er sieht nur Vorteile darin, diese Arbeit zu finanzieren. Dadurch werde später Arbeitslosengeld gespart, sollten Langzeitarbeitslose nach der Förderung eine feste Anstellung bekommen. "Dieser Wunsch ist da", stellt Nitz klar, eine Verpflichtung für den Arbeitgeber besteht aber nicht.
Kontakt:
Projektvermittlerin für die Förderungen „Eingliederung Langzeitarbeitsloser“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beim Jobcenter Tirschenreuth ist Anges Nitz, Telefon 09631/7034-1734 oder Arbeitgeberhotline 0800/455-5520. Sie steht für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung.
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