Das war leicht verdientes Geld für Verteidiger Siegfried Fritz. Sein Mandant war vor dem Amtsgericht angeklagt, Spielautomaten in seiner eigenen Shisha-Bar geknackt und knapp 2000 Euro abgezweigt zu haben.
Weil eine Tatbeteiligung nicht nachzuweisen war, hatte Staatsanwältin Anja Benner-Tischler unmittelbar nach Abschluss der Beweisaufnahme "Freispruch aus tatsächlichen Gründen" gefordert. Ihr Kollege aus Regensburg musste sich nur noch zufrieden lächelnd anschließen. Und Richter Thomas Weiß blieb nichts anderes übrig, als das Verfahren ohne Schuldspruch zu beenden. In den Morgenstunden einer kalten Januarnacht im Jahr 2018 war zumindest ein ungebetener Gast in dem geschlossenen Etablissement im Landkreis Tirschenreuth. Als dieser wieder ging, soll eine Fensterscheibe eingeschlagen worden sein, um einen Einbruch vorzutäuschen - so die Annahme in der Anklageschrift. Die Sache stand von vornherein auf tönernen Füßen. Eine Zeugin hatte einen Mann mit dunklen Haaren und einem Kapuzenpulli gesehen. Keine sehr genaue Beschreibung. Ein von dritter Seite belauschtes Telefonat zweier "nicht unbeschriebener Blätter" brachte ebenfalls kein Licht ins Dunkel - was unter anderem auch den Automatenaufsteller ärgert, der auf dem Sachschaden von rund 1000 Euro sitzenbleibt.
Zwar war DNA des Angeklagten auf einem Stein zu finden, mit dem einer der Automaten geknackt worden war, aber die Spur kann auch im Zuge einer Tatortsichtung zusammen mit der Polizei dorthin gekommen sein. Also: Außer Spesen für die Staatskasse nichts gewesen.
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