Tirschenreuth
15.04.2024 - 15:48 Uhr

Krankenhaus-Bürgerbegehren: Übergabe von fast 8000 Unterschriften in Tirschenreuth geplant

Beinahe 11 Prozent der Landkreisbürger haben das Bürgerbegehren zum Erhalt einer vollwertigen Basisversorgung im Krankenhaus Tirschenreuth unterschrieben. Die nötige Zustimmungsquote von 6 Prozent ist damit weit überschritten.

Der Rettungsdienst darf das Krankenhaus Tirschenreuth in der Regel nicht mehr anfahren. Symbolbild: Oliver Weiken/dpa
Der Rettungsdienst darf das Krankenhaus Tirschenreuth in der Regel nicht mehr anfahren.

"Beim laufenden Bürgerbegehren wurden insgesamt 7877 gültige Unterschriften von den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Tirschenreuth eingereicht", teilt die Initiative Klinik Retten (IKR) nach der Auszählung der Unterschriftenlisten mit. "Wir haben demnach fast doppelt so viele gültige Unterschriften erhalten wie nötig." Das Minimum, um ein Bürgerbegehren auf Zulässigkeit überprüfen zu lassen, liege bei 6 Prozent oder 4329 Unterschriften.

Die bei den Initiatoren seit 25. März 2024 gesammelten Listen sollen nun am Freitag, 19. April, an Landrat Roland Grillmeier übergeben werden. In einer Presseerklärung bekräftigt die IKR die Forderung, am Krankenhaus Tirschenreuth eine Basisnotfallversorgung der Stufe I, wie sie bis Ende März Bestand hatte, wieder einzuführen.

Der Landkreis, so der Tenor des Bürgerbegehrens, solle die Erreichbarkeit eines solchen Krankenhauses innerhalb von 30 beziehungsweise 40 Autominuten für alle Einwohner sicherstellen. "Für 11.000 Menschen nahe der tschechischen Grenze ist diese Zeit nicht mehr zu schaffen", zitiert die IKR eine Berechnung im Kliniksimulator des Spitzenverbands Gesetzliche Krankenversicherung.

Besorgniserregend sei, dass allein seit dem 29. März 2024 die Notaufnahme in Weiden häufiger abgemeldet gewesen sei und damit nicht vom Rettungsdienst angefahren werden durfte, heißt es in der Erklärung. Der Bund mache die Gesetze, das Land plane die Krankenhäuser. Doch die Bereitstellung einer medizinischen Grund- und Basisnotfallversorgung würden einzig und allein die Kommunen verantworten, in dem Fall der Landkreis Tirschenreuth – "egal ob aus eigenem Antrieb, in Kooperation mit anderen Landkreisen und/oder im Verbund – wie mit der Kliniken Nordoberpfalz AG". Eine Auslagerung ändere nichts an der Zuständigkeit.

Einen weiteren Aspekt führen die Initiatoren des Bürgerbegehrens an: "Für mögliche Folgen strukturbedingter Fehler haften Träger, Vorstand und Aufsichtsrat", wird der Begriff des Organisationsverschuldens zitiert. Darauf wiesen die Notärzte der IKR nach juristischer Beratung durch die Rechtsabteilung eines Berufsverbandes hin.

"Kommt ein Patient durch Mängel in der Organisation und/oder Personalausstattung des Rettungsdienstes zu Schaden, und hätte der Schaden bei entsprechender Personalausstattung oder flächendeckender Notfallversorgung verhindert werden können, werden sich der Rettungsdienstträger und die für die Sicherstellung der Notfallversorgung verantwortlichen Organisationen mit dem Vorwurf des sogenannten Organisationsverschuldens auseinandersetzen müssen", schreibt die IKR. Den Notärzten könne man ein "Übernahmeverschulden" nicht vorwerfen, wenn sie auf drohende Konsequenzen aufmerksam gemacht und fachliche Bedenken geäußert hätten.

 
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