Wer vor hundert Jahren bei der Stadtpolizei etwas zur Anzeige bringen wollte, musste sich persönlich zur Dienststelle begeben, die in einem Haus zwischen dem hinteren Rathausbogen und der heutigen Stadtkämmerei untergebracht war. Je nach Schwere der Gesetzesübertretung schwang sich dann ein diensttuender Gendarm auf sein Dienstfahrrad, um an Ort und Stelle nach dem Rechten zu sehen. Die älteren Tirschenreuther scheuten damals den Weg zur „Exekutive“ und griffen, wie schon viele Generationen vor ihnen, zur Selbstjustiz. Im Volksmund sprach man dann von einem „kurzen Prozess“.
Der Tirschenreuther Volksbote berichtete 1918 über so einen „kurzen Prozess“: „Kam da vor einiger Zeit ein Jugendlicher, seine Zigarette rauchend, in ein Tirschenreuther Gasthaus auf dem Marktplatz und begehrte ein Glas Bier. Der Wirt sah es dem jungen Gast an, dass er noch nicht das gesetzliche Alter zum Rauchen und Wirtshausgehen besitze und redete ihn ungefähr wie folgt an: 'Was willst denn Du da bei uns?' Der Junge antwortete: 'Das geht Sie nichts an! Bringen Sie mir ein Glas Bier!' Der Wirt: 'Augenblicklich legst Du Deine Zigarette weg. Weißt Du nicht, dass vom Generalkommando aus, den Jugendlichen unter 17 Jahren das Rauchen verboten ist?' Der Junge: 'Reden Sie mich nicht so dumm an!' Patsch, und den Jungen flimmerte es vor den Augen. Wir glauben, dass das freche Bürschlein sich wohl hüten wird, ein anderes Mal diese Gaststätte zu betreten. Aber so und nicht anders muss man mit solchen Burschen verfahren. Selbstjustiz ist hier allein am Platze, alles andere hilft nichts.“



















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